08.03.2024, 14:31
(08.03.2024, 02:46)GPAKandidat2023 schrieb:(08.03.2024, 00:36)LSAREF schrieb: Hey Leute,
ich steh gerade aufm Schlauch und finde durch googeln nichts brauchbares.
Wie schreibt man den "Tatbestand" also I. im Rahmen einer sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO?
Ganz normal wie in einem Berufungsurteil würde ich sagen.
Schlaglicht und Unstreitiges wie üblich,
Vortrag und ursprünglicher Antrag im Perfekt ("hat behauptet", "hat beantragt"),
Prozessgeschichte ("das Amtsgericht hat ... "),
"Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde vom ..., eingegangen am ...",
ggf. seine Begründung in indirekter Rede und weitere Behauptungen im Präsens,
Anträge im Präsens,
ggf. Vorbringen des Beschwerdegegners im Präsens,
ggf. Prozessgeschichte.
Kann Dir jetzt nicht garantieren, dass das exakt so zutrifft, aber pi mal Daumen müsste es so sein.
Passt. In der Prozessgeschichte (Perfekt), dass und warum das Amtsgericht nicht abgeholfen hat.
Nachrichten in diesem Thema
Prüfung sofortige Beschwerde - von LSAREF - 08.03.2024, 00:36
RE: Prüfung sofortige Beschwerde - von GPAKandidat2023 - 08.03.2024, 02:46
RE: Prüfung sofortige Beschwerde - von Praktiker - 08.03.2024, 14:31
RE: Prüfung sofortige Beschwerde - von LSAREF - 09.03.2024, 15:35