07.03.2024, 00:17
Die Frage ist, was Du hinterher tun willst. Wenn Du als Rechtspfleger zufrieden bist, ist es ein unverhältnismäßiger Aufwand. Wenn Du dagegen das Gefühl hast, als Rechtspfleger nicht das tun zu dürfen, was Du eigentlich tun willst, dann mache es. Das Studium ist zwar sehr viel wissenschaftlicher, als Du es von der FH kennst. Andererseits bringst Du natürlich auch einiges schon mit. Wäre übrigens Amtsanwalt eine interessante Variante?
Nachrichten in diesem Thema
Jura nach Rechtspflege - von Rpfl - 05.03.2024, 22:55
RE: Jura nach Rechtspflege - von nachdenklich - 06.03.2024, 09:51
RE: Jura nach Rechtspflege - von Praktiker - 07.03.2024, 00:17