24.02.2024, 16:31
Das sollte natürlich nicht abwertend gegenüber den Beschäftigten im TV-L sein, hoffentlich ist das nicht so aufgefasst worden! Das mit der Verbeamtung fände ich auch aus dem Grund interessant, weil angeblich der Freistaat Bayern Interesse daran hat, dass Beamte der 4. QE (höherer Dienst) regelmäßig unter Wegfall der Bezüge beurlaubt werden, und für eine Zeit u.a. in der freien Wirtschaft tätig sein können, bevor sie im Zweifel dann von ihrem "Rückkehrrecht" Gebrauch machen können. Das wäre natürlich auch interessant, wenn hierzu möglicherweise schon jemand aus praktischer Erfahrung etwas sagen kann.
Nachrichten in diesem Thema
Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von Dplm91 - 17.02.2024, 18:48
RE: Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von Illegal_Counsel - 18.02.2024, 14:08
RE: Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von Dplm91 - 18.02.2024, 14:23
RE: Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von Dplm91 - 24.02.2024, 16:31
RE: Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von nachdenklich - 24.02.2024, 17:13
RE: Vorgehen hinsichtlich Verbeamtung - von Dplm91 - 24.02.2024, 18:10