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Frage zu Strafrecht
Nana777
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2024
#1
23.02.2024, 18:17
Hi zusammen,
vllt. kann mir jmd. im Umgang mit folgenden Schwierigkeiten helfen.

a) Antragsdelikte (186 zB) aber aus Akte ergibt sich nicht, wann Kenntnis iSd 77b StGB vorlag, um zu bestimmen ob Strafantrag binnen drei Monaten gestellt wurde.
"Im Zweifel" gehen wir davon aus, dass der Antrag verspätet ergangen ist? 

b) Wie ist es, wenn der Anwalt eines Beschuldigten mehrere Schreiben (nur der Anwalt ist Unterzeichner, keine Statements des Beschuldigten in wörtlicher Rede wiedergegeben oÄ) an ein Gericht schickt, die die Qualität haben, den Geschädigten herabzuwürdigen?
Dem Beschuldigten ist das nicht in irgendeiner Form zurechenbar oder?

c) Geschädigter stellt Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen. Beschuldigter ist aber nur der Mandant des Anwalts und nicht der Anwalt selbst. Gucken wir hier, ob ein Anfangsverdacht vorliegt und leiten ein Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt ein?

Vielleicht könnt ihr mir helfen, wie man mit solchen Problemen umgeht. Danke euch.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zu Strafrecht - von Nana777 - 23.02.2024, 18:17
RE: Frage zu Strafrecht - von Drin - 24.02.2024, 12:00


 

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