22.02.2024, 15:29
Hallo,
kann mir jemand mit der Abgrenzung der Darstellungsrüge von der Sachrüge und Verfahrensrüge helfen?
Wenn das Gericht zB wegen Betrugs verurteilt und der festzustellende Sachverhalt keine Angaben zur Bereicherungsabsicht enthält, würde m.E. nur die Sachrüge greifen. Hat jemand ein Beispiel für die Darstellungsrüge?
Danke schonmal!
kann mir jemand mit der Abgrenzung der Darstellungsrüge von der Sachrüge und Verfahrensrüge helfen?
Wenn das Gericht zB wegen Betrugs verurteilt und der festzustellende Sachverhalt keine Angaben zur Bereicherungsabsicht enthält, würde m.E. nur die Sachrüge greifen. Hat jemand ein Beispiel für die Darstellungsrüge?
Danke schonmal!
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Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von TasseTee - 22.02.2024, 15:29
RE: Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von Ref´inHessen - 22.02.2024, 16:06
RE: Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von TasseTee - 22.02.2024, 18:15
RE: Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von Ref´inHessen - 23.02.2024, 09:09
RE: Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von Lucille - 24.02.2024, 15:08
RE: Revision Abgrenzung Darstellungsrüge - von RiLG Hessen - 24.02.2024, 19:09