11.09.2013, 10:41
Klausur ZR I - Verkehrsunfall
Der Beklagte fährt auf einer zweispurigen Straße, die zu dieser Zeit unbefahren ist. Es ist stürmisch und er sieht schon von weitem, dass auf einem Parkstreifen der Kläger parkt und sich von der Fahrerseite aus in sein Auto beugt. Der Kläger ist kurz zuvor in die Parkbucht gefahren und hat beim Aussteigen was auf dem Sitz verloren. Weil es so windig ist, fliegt ihm die Tür auf und der Beklagte kann angeblich nicht mehr ausweichen. Ein Gutachter hat festgestellt dass der Beklagte vorschriftsmäßig gefahren ist aber möglicherweise auf die andere Fahrbahn hätte ausweichen können. Der Beklagte erhebt Widerklage (auch gegen die Versicherung des Klägers). Das Auto hat der Kläger unter Eigentumsvorbehalt erworben und die letzte Rate noch nicht gezahlt. Beide machen ihre Schäden im Rahmen der Klage bzw. der Widerklage geltend. Es geht um die Kosten für das Gutachten, dass der Kläger in Auftrag gegeben hat und die Reparaturkosten beider Autos. Der Kläger hat seinen PKW im Gegensatz zum Beklagten jedoch nicht auf Gutachtenbasis reparieren lassen, sondern lediglich eine notdürftige Reparatur vorgenommen. Er macht dennoch im Rahmen der Klage den vollen Schaden geltend.
Aufgabenstellung: Man war der Anwalt des Beklagten und sollte auf die Klage reagieren. Kosten- und Vollstreckbarkeitsentscheidung waren erlassen.
Der Beklagte fährt auf einer zweispurigen Straße, die zu dieser Zeit unbefahren ist. Es ist stürmisch und er sieht schon von weitem, dass auf einem Parkstreifen der Kläger parkt und sich von der Fahrerseite aus in sein Auto beugt. Der Kläger ist kurz zuvor in die Parkbucht gefahren und hat beim Aussteigen was auf dem Sitz verloren. Weil es so windig ist, fliegt ihm die Tür auf und der Beklagte kann angeblich nicht mehr ausweichen. Ein Gutachter hat festgestellt dass der Beklagte vorschriftsmäßig gefahren ist aber möglicherweise auf die andere Fahrbahn hätte ausweichen können. Der Beklagte erhebt Widerklage (auch gegen die Versicherung des Klägers). Das Auto hat der Kläger unter Eigentumsvorbehalt erworben und die letzte Rate noch nicht gezahlt. Beide machen ihre Schäden im Rahmen der Klage bzw. der Widerklage geltend. Es geht um die Kosten für das Gutachten, dass der Kläger in Auftrag gegeben hat und die Reparaturkosten beider Autos. Der Kläger hat seinen PKW im Gegensatz zum Beklagten jedoch nicht auf Gutachtenbasis reparieren lassen, sondern lediglich eine notdürftige Reparatur vorgenommen. Er macht dennoch im Rahmen der Klage den vollen Schaden geltend.
Aufgabenstellung: Man war der Anwalt des Beklagten und sollte auf die Klage reagieren. Kosten- und Vollstreckbarkeitsentscheidung waren erlassen.
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren August 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:22
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:41
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:41
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:42
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:43
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:43
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:44
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:45
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:45