19.02.2024, 14:18
(19.02.2024, 14:07)T1997 schrieb: Danke euch für die Antworten :) also jedenfalls an meiner Uni werde ich nicht mehr korrigieren. Das habe ich jetzt ein paar mal gemacht und habe das Geld nach knapp zwei Monaten immer noch nicht. Auf Nachfrage wird nur sehr sporadisch geantwortet. Finde es ziemlich frech, dass ich hier dem Geld ewig hinterher rennen muss. Hatte die Hoffnung, dass man bei den kommerziellen Anbietern wenigstens überhaupt mal an sein Geld kommt.
Das überrascht mich ein wenig. Der Universität muss doch klar sein, dass sie ausgerechnet einen Juristen mit einer Werkleistung beauftragt hat. Meiner Universität wird auch nachgesagt, dass sie zu lange für die Auszahlung des Werklohns benötigt. Keine Ahnung, was für die anderen "zu lange" bedeutet, jedenfalls zahlt sie immer vor Ablauf der 30-Tage-Frist nach § 286 III BGB. An deiner Stelle würde ich auch definitiv die Verzugspauschale nach § 288 V BGB geltend machen, wenn du auf eine weitere geschäftliche Beziehung mit deiner Universität sowieso nicht angewiesen bist.
Es gibt übrigens auch Universitäten, die Klausuren per Post oder sogar digital verschicken. Du musst also nicht unbedingt an deiner Universität korrigieren.
Nachrichten in diesem Thema
Korrekturassistenz - von T1997 - 14.02.2024, 15:00
RE: Korrekturassistenz - von RefNds1337 - 15.02.2024, 19:02
RE: Korrekturassistenz - von GPAKandidat2023 - 16.02.2024, 05:45
RE: Korrekturassistenz - von Ref´inHessen - 17.02.2024, 12:39
RE: Korrekturassistenz - von T1997 - 19.02.2024, 14:07
RE: Korrekturassistenz - von GPAKandidat2023 - 19.02.2024, 14:18