19.02.2024, 11:15
(19.02.2024, 10:13)nachdenklich schrieb:(19.02.2024, 09:58)ALTER MANN schrieb: Das klingt erstmal nicht gut, wie dort gearbeitet wird. Allerdings ist die Praxis oft auch anders als die Theorie. Ich wunderte mich auch als junger Anwalt, zum Beispiel, dass z.T. Klagen / Widerklagen erhoben wurden, bei denen man wusste, dass sie nicht / schwer begründbar waren. Das passierte aber nicht aus Unwissen sondern als Strategie. Zu 90 Prozent vergleicht man sich am Ende und da ist man dann in einer bessren Ausgangslage wenn man einfach mal eine überhöhte Klage / Widerklage rausgehauen hat.
Das kann durchaus sein. Mir ist allerdings im Rahmen eines relativ umfangreichen Baurechtsprozesses vorgekommen, dass der Richter den gegenerischen PB (gute Kanzlei, Dr. usw) im Rahmen der ersten m.V. "erklären" musste, wie und wann genau Hilfswiderklage erhoben werden kann und wie das im Verbund mit Hilfsaufrechnung usw ist. Zumindest ging das nicht klar aus seinen Anträgen hervor bzw um die gewählte Antragsformulierung. Zuzugestehen ist, das es sich um einen sehr umfangreicher Fall handelte, in dem mehren Bauunternehmer, Subunternehmer, Architekten usw involviert waren und viele verschiedene Schadensposten geltend gemacht und Gutachten beauftragt wurden...aber trotzdem. Das passiert auch guten und erfahrenen RAen...
Wenn Zeitdruck herrscht, ist so ein Vorgehen im Zweifel ja sogar sinnvoll. Die Anträge kann ich in der mündlichen Verhandlung ja notfalls nochmal umstellen. Der Sachvortrag muss hingegen stehen. Also Fokus darauf, vom Mandanten alle Infos zu bekommen und vorzutragen; Rechtliche Würdigung und Anträge kann man im Nachhinein noch nachschärfen.
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