15.02.2024, 05:34
Ich bin wie einige hier unfassbar schockiert über die Antworten.
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
Alles Liebe dir:)!
Ich weiß nicht wie es euch geht, aber da zeichnet sich ein Wandel ab, dem ich mit Bedenken begegne.
Auch wenn man bestanden hat, gerne auch mit Erfolg, darf man die Ehrfurcht vor diesem harten System nicht vergessen.
Man darf niemals vergessen, wo man selbst einmal stand.
Und ja, es gibt auch diejenigen unter uns, die im Studium und im Referendariat bei jeder einzelnen Leistung viel investiert und gute Noten mitgenommen haben, dem Examen — man bedenke zwei Wochen (!!!!!!!!) entscheiden alles — sodann aus vielerlei Gründen leider nicht standhalten.
All diese Leistungen bis zu den jeweiligen Examina, zählen NICHTS! (Ausgenommen der SP). Andernfalls würden nicht wenige mit einem VB Abschluss aus der Ausbildung herausgehen.
Ich bin mir sicher, würde man den Durchgefallenen (Ausnahmen gibt es immer) außerhalb der Prüfung den Klausurfall als echte Akte (und damit umfangreicher) in die Hand drücken und auch nur einen Tag Zeit geben, dann würde über die Hälfte einen ordentlichen Entwurf zustandebringen.
Das eine muss mit dem anderen also nicht immer was zu tun haben.
Die Klausuren sind auch einfach in der Zeit nicht machbar. Wissen, das da wäre, kann gar nicht gezeigt werden. Es kommt gar nicht zu Papier (bzw. jetzt im E-Examen am Laptop)
Allein die Sache mit dem Tatbestand. So ein Zeitfresser.
Meinetwegen die Anträge und Prozessgeschichte fordern.
Warum nicht so abprüfen, wie im Studium, dass jeder zeitlich gesehen garantiert 70-80% prüfen wird, materiell-rechtlich wie auch prozessual, sodass man erkennen kann, wie der Einzelne juristisch arbeitet und darauf basierend logische Schlussfolgerungen zieht. Sprich: Wie wird der Fall gelöst, wenn man tatsächlich nachdenken DARF.
Man darf auch nicht vergessen: Nicht jeder der im Examen sitzt, konnte sich Kaiser und Co leisten. Es ist bekannt, dass Kaiser einfach genau lehrt, was zu wissen ist. Diese Leute sitzen mithin aus wirklich eigener Kraft im Examen. Ja, dann kann es sein, dass man nicht die erwartete Lösung bringt. Und ja, man weicht von der Mehrheit ab.
Es ist ja auch ein offenes Geheimnis, dass bekannt ist, wie die original Lösungsskizzen des Prüfungsamtes aussehen…..
Und was auch niemand hören will: Die vermeintlich nicht Geeigneten, die durchfallen, wir wissen doch alle gar nicht, was jeder einzelne Kandidat noch so durchmacht. Allein hier, man geht ins Examen und der Vater ist auf dem Weg zu sterben.
Nochmal: Diese zwei Wochen entscheiden
alles.
Ich finde auch nach dem ersten Durchfallen, da ist doch kaum wer positiv und hüpft fröhlich durch die Gegend. Dann der EDV und alles Weitere. In kürzester Zeit soll man reflektieren, intensiv lernen, gestärkt sein, seine Fehler ausmerzen und dann ERFOLGREICH ein zweites Mal ran?
Wie auch immer, ich kann die Frustration des Posterstellers sehr gut nachvollziehen.
Daher an dich: Ich drücke dir die Daumen, dass du doch noch den einen Punkt, warum auch immer, wenn auch wie durch ein Wunder, bekommst.
Und dann der Welt zeigst, dass du ein guter Praktiker bist.
So oder so: Glaube an dich. Lass dich nicht unterkriegen von manchen Kommentaren hier und blende alles aus, was dir nicht gut tut. Auch dieses Forum zur Not.
Du bist gut so wie du bist und Jura sagt NICHT aus, welcher Wert dir als Mensch zukommt!!!!!
Und wenn du Hilfe brauchst oder einfach nur jemanden zum reden, sag Bescheid.
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Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Gast111 - 16.02.2023, 22:41
RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Richterin - 17.02.2023, 00:05
RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Jur - 17.02.2023, 08:54
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RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Egal - 17.02.2023, 17:33
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RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von VerzweifelterJurist - 18.02.2023, 11:50
RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Bogomir - 19.02.2023, 11:20
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RE: Zweimal Wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Berichterstatterin - 17.02.2023, 21:27
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RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von hyaene_mit_hut - 16.02.2024, 10:07
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von DreiGeld - 15.02.2024, 05:34
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von KonBerlin - 15.02.2024, 08:59
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Konova - 15.02.2024, 10:32
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von kingofkittys - 15.02.2024, 11:41
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Strafrechtler1993 - 16.02.2024, 00:29
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Examen2023 - 16.02.2024, 00:33
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Strafrechtler1993 - 16.02.2024, 00:43
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Ref.HH - 16.02.2024, 01:43
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von DreiGeld - 16.02.2024, 08:48
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Ref.HH - 16.02.2024, 10:40
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Unheilig - 15.02.2024, 10:23
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Juralei - 15.02.2024, 20:14
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Gast112351235 - 15.02.2024, 23:07
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Unheilig - 16.02.2024, 09:56
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von GPAKandidat2023 - 16.02.2024, 10:14
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von ZW333 - 16.02.2024, 15:01
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von Gast mit sg - 28.02.2024, 13:52
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von 3. Versuch - 13.05.2024, 09:44
RE: Zweimal wegen 1 Punkt nicht bestanden..Widerspruch nicht erfolgreich - von JoshNRW - 13.05.2024, 23:43