14.02.2024, 18:49
Hallo,
macht es Sinn, sich für die Zeit zwischen schriftlichen Examen und mündlicher Prüfung für nur etwa drei Monate als WissMit bei Kanzleien zu bewerben (5 Tage pro Woche)?
Oder wollen Kanzleien WissMits nur für längere Zeiträume und für weniger als 5 Tage pro Woche?
Und kann man sich bereits vor Erhalt der schriftlichen Examensergebnisse überhaupt schon als WissMit bewerben? (das Examen im Zivilrecht habe ich durch Abschichtung schon, nur auf die Ergebnisse im StrafR/ÖffR würde ich dann während der WissMit-Stelle noch warten).
Ich freue mich über alle Meinungen!
macht es Sinn, sich für die Zeit zwischen schriftlichen Examen und mündlicher Prüfung für nur etwa drei Monate als WissMit bei Kanzleien zu bewerben (5 Tage pro Woche)?
Oder wollen Kanzleien WissMits nur für längere Zeiträume und für weniger als 5 Tage pro Woche?
Und kann man sich bereits vor Erhalt der schriftlichen Examensergebnisse überhaupt schon als WissMit bewerben? (das Examen im Zivilrecht habe ich durch Abschichtung schon, nur auf die Ergebnisse im StrafR/ÖffR würde ich dann während der WissMit-Stelle noch warten).
Ich freue mich über alle Meinungen!
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung als WissMit für nur drei Monate? - von GoldenRetriever - 14.02.2024, 18:49
RE: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate? - von Tarzan - 14.02.2024, 19:12
RE: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate? - von Alexander1 - 04.03.2024, 17:09
RE: Bewerbung als WissMit für nur drei Monate? - von Konova - 14.02.2024, 19:16