11.02.2024, 10:23
Bin etwas erstaunt ob der Antworten.
Zunächst einmal endet dein befristetes Arbeitsverhältnis, so dass du, nachdem du dich arbeitslos meldest, zunächst ALG erhältst und auch die KV übernommen wird.
„Verstößt“ du dann gegen die Versicherungspflichten, z.B. weil Du länger abwesend bist, wird dein ALG gesperrt. Die Übernahme der KV bleibt meines Wissens davon aber unberührt (ohne Gewähr).
Zunächst einmal endet dein befristetes Arbeitsverhältnis, so dass du, nachdem du dich arbeitslos meldest, zunächst ALG erhältst und auch die KV übernommen wird.
„Verstößt“ du dann gegen die Versicherungspflichten, z.B. weil Du länger abwesend bist, wird dein ALG gesperrt. Die Übernahme der KV bleibt meines Wissens davon aber unberührt (ohne Gewähr).
Nachrichten in diesem Thema
Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Gast26111992 - 10.02.2024, 14:51
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Homer S. - 10.02.2024, 16:39
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 10.02.2024, 18:30
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Homer S. - 10.02.2024, 19:18
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Kreuzberger - 11.02.2024, 00:14
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Joghurt - 11.02.2024, 10:23
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 11.02.2024, 11:56
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Calathea - 09.03.2024, 11:20