11.02.2024, 00:14
Man muss sich nicht arbeitslos melden. Man muss sich nur arbeitslos melden, wenn man Geld vom Staat haben möchte. Krankenversicherung muss man aber selbst bezahlen wenn man nicht arbeitet und auch nicht arbeitslos gemeldet ist. Man meldet sich einfach bei der gesetzlichen Krankenkasse als Selbstzahler an.
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Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Gast26111992 - 10.02.2024, 14:51
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Homer S. - 10.02.2024, 16:39
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 10.02.2024, 18:30
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Homer S. - 10.02.2024, 19:18
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Kreuzberger - 11.02.2024, 00:14
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Joghurt - 11.02.2024, 10:23
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 11.02.2024, 11:56
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Calathea - 09.03.2024, 11:20