01.02.2024, 14:10
(01.02.2024, 13:25)Cenaira schrieb: Ich glaube eine pauschale Aussage kann man darüber in keiner Weise seriös treffen. Es kommt maßgeblich darauf an, welche Übungsklausuren du geschrieben hast. Wenn es schwere ehemalige Examensklausuren waren, die darüber hinaus auch noch eher aktuelleren Datums waren, dürfte die Korrektur teilweise äquivalent sein. Das kommt aber ebenfalls auf die Angaben deines AG-Leiters bzw. Korrektors an. Es gibt Korrektoren, die bewerten ähnlich wie im Examen, a
Hast du überdurchschnittlich schwere Klausuren aus 2014 bspw. geschrieben, ist wohl inhaltlich und von den Anforderungen her, eine Vergleichbarkeit mit heutigen Examensklausuren weniger möglich, als bei Klausuren aus den vergangenen Jahren. Wichtig sind aber denke ich eher die Übung und die Erfahrung im Klausuren schreiben, die man durch Übungsklausuren erlangt hat. Vieles ist learning by doing. Du wirst natürlich nicht 1 zu 1 die Klausur im Examen schreiben, die du jetzt in den AGs und den Übungsklausuren geschrieben hast.
Zwar nicht aus der F-AG, sondern der VerwaltungsR-AG, aber einfach, weil's so lustig ist:
Da hatten wir Klausuren aus den 1980ern und 90ern.
Herrlich.
Der Dozent war entsprechend von 18hundertirgendwas, würde ich schätzen.

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