01.02.2024, 02:13
Das ist jetzt kein einzelner Arbeitstag, aber ich schildere dir gerne den Mandatsablauf, wie ich ihn in der kleinen Kanzlei und in einer mittelständische WPG erlebt habe.
Kleine Kanzlei:
Der Mandant hat mit dem Sekretariat einen Termin ausgemacht, den du übernehmen sollst. Worum es gehen wird, das das Sekretariat im Normalfall bereits kurz erfragt, sodass du dich auf das Gespräch vorbereiten kannst.
Wenn wir das hier schon angesprochene Beispiel des Autos mit dem kaputten Motor nehmen, berätst du den Mandanten, was er in dieser Hinsicht machen kann. Die Unterlagen, die der Mandant mitgebracht hast, schaust du dir dazu an. Will der Mandant nichts unternehmen, weil du einen Anspruch gegen den Vertragspartner verneinst, ist das Beratungsgespräch in der Regel an diesem Punkt beendet. Kommt heraus, der Mandant hat einen Anspruch, wirst du ihm üblicherweise nahelegen, dass du die Gegenseite anschreibst und zur Mängelbeseitigung aufforderst (an die fertigen Juristen unter uns: ich lasse hier absichtlich ein paar Details weg, um es einfach zu halten). Manche Anwälte diktieren an dieser Stelle ein Schreiben für das Sekretariat, welches dieses später abtippt. Ich habe meine Schreiben und Schriftsätze lieber selbst geschrieben. Möglicherweise musst du für das Anschreiben auch noch etwas recherchieren, was du im Anschluss an das Mandantengespräch tun würdest.
Das fertige Schreiben geht an den Verkäufer des Autos. Dieser wird seinerseits selbst oder über einen Anwalt reagieren und so gehen ein paar Schreiben hin und her, ob der Anspruch besteht. Einigt man sich, erfolgt eine Reparatur des Wagens. Lehnt der Verkäufer den Anspruch final ab, wirst du dem Mandanten jetzt zur Klage raten und diese vorbereiten.
Ist die Klage bei Gericht eingegangen, wird der Richter beide Parteien zur Stellungnahme auffordern (nochmals an die Juristen: ich verkürze und pauschaliere hier sehr stark) und einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Zu diesem Termin wirst du zusammen mit deinem Mandanten erscheinen und vor Gericht besprechen die Parteien und der Richter den Fall erneut. Entweder man einigt sich oder der Richter gibt den ein oder anderen Hinweis, wie er die Rechtslage sieht. Es folgen weitere Schriftwechsel nach dem Termin und irgendwann das Urteil.
Wie gesagt, das ist eine vereinfachte und verkürzte Darstellung, aber so in etwa ist der Ablauf eines Mandats bis zum Urteil.
Je nachdem, an welcher Stelle des Verfahrens du dich befindest, wirst du dich an deinem Arbeitstag mit dem Mandanten besprechen, am PC sitzen und Schriftsätze verfassen und ggf. in juristischen Quellen recherchieren oder zum Gericht fahren.
Im Normalfall hast du mehrere Verfahren parallel zu bearbeiten, sodass du am Tag nicht nur eine Akte bearbeitest, sondern mehrere.
In mittelgroßen Kanzleien kannst du zum Teil Fälle wie den dargestellten haben meist aber andere, da du aufgrund der Abrechnung auf Stundenbasis wenig Privatleute als Mandanten hast. Hier läuft der Kontakt zum Mandanten häufig per Telefon und die Mandanten kennt man aufgrund diverser Mandate schon länger. Vieles sind Beratungsanfragen ("ich habe hier dieses und jenes Problem, was muss ich tun?"), oder du prüfst Verträge ("unser Unternehmen steht mit der Firma X in Verhandlungen, können Sie bitte den Vertragsentwurf/die AGB prüfen?").
Je nach Kanzleigröße begleitet ihr auch Unternehmenskäufe oder Umstrukturierungen, wo du zusammen im Team mit anderen Anwälten die Unterlagen sichtest, oder - mit mehr Berufserfahrung - den Vertrag mitgestaltest.
Manchmal haben wir für die Inhaber der Unternehmen auch das Testament erstellt oder beim Kauf der Eigentumswohnung und anderen Dingen beraten und den Vertrag geprüft.
Ich habe auch schon Fördermittelanträge gestellt, aber ich glaube, das hatte seinen Grund darin, dass mein Chef der "Haus- und Hofanwalt" der Mandanten war und in viele unternehmerische Entscheidungen eingebunden war. Sonst ist das nicht unbedingt eine typische Anwaltstätigkeit in kleinen Kanzleien, kann aber vorkommen, wenn du Unternehmen berätst.
In der kleinen Kanzlei war ich ein- bis zweimal pro Woche vor Gericht, in der WPG nur noch ca. ein- bis zweimal im Jahr, da wir fast ausschließlich beratend tätig waren. Beraten hieß in dem Fall wie gesagt, entweder Verträge prüfen oder erstellen oder andere rechtliche Anfragen bearbeiten, für die man recherchieren muss. Manchmal hieß es auch, Anträge für die Mandanten bei Behörden stellen. So haben wir bspw. für ein Unternehmen die Erlaubnis beantragt, dass auch am Sonntag gearbeitet werden darf. In dem Fall kommuniziert du mit der Behörde, was benötigt wird, lässt die die notwendigen Unterlagen vom Mandanten geben und erstellst damit den Antrag. Das Spektrum, wenn man Unternehmen berät, ist also sehr vielfältig.
Mittlerweile arbeite ich in einem Unternehmen in der Personalabteilung. Hier sind es nur noch zum Teil rechtliche Anfragen der Kollegen. Der Rest sind Projekte, die wir umsetzen, die die Mitarbeiter oder einen Teil der Mitarbeiter betreffen oder, wie aktuell, Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur einem bestimmten Thema, bei dem die gegenseitigen Positionen ausgelotet und später in einer neuen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch eine Umstrukturierung begleite ich derzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht und kümmere mich darum, dass alle Mitarbeiter, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge reibungslos in die neue Gesellschaft überführt werden. Heißt u.a., ich schaue ins Gesetz unter welchen Umständen die Betriebsvereinbarungen übergehen, stehe in Kontakt mit dem Arbeitgeberverband und unserer Rechtsabteilung damit alles wie vorgesehen klappt. An der ein oder anderen Stelle gibt es dabei Probleme, die wir mit einer speziellen Gestaltung umschiffen.
Den Betriebsrat haben wir natürlich auch schon besänftigt. Wäre ein Personalabbau geplant, müssten wir dazu weitere Vereinbarungen schaffen, damit dies sozialverträglich geschieht. Da wir aber niemandem kündigen wollen, können wir diesen Teil auslassen.
Ok, langer Text von mir. Ich hoffe, er hilft dir ein bisschen.
Kleine Kanzlei:
Der Mandant hat mit dem Sekretariat einen Termin ausgemacht, den du übernehmen sollst. Worum es gehen wird, das das Sekretariat im Normalfall bereits kurz erfragt, sodass du dich auf das Gespräch vorbereiten kannst.
Wenn wir das hier schon angesprochene Beispiel des Autos mit dem kaputten Motor nehmen, berätst du den Mandanten, was er in dieser Hinsicht machen kann. Die Unterlagen, die der Mandant mitgebracht hast, schaust du dir dazu an. Will der Mandant nichts unternehmen, weil du einen Anspruch gegen den Vertragspartner verneinst, ist das Beratungsgespräch in der Regel an diesem Punkt beendet. Kommt heraus, der Mandant hat einen Anspruch, wirst du ihm üblicherweise nahelegen, dass du die Gegenseite anschreibst und zur Mängelbeseitigung aufforderst (an die fertigen Juristen unter uns: ich lasse hier absichtlich ein paar Details weg, um es einfach zu halten). Manche Anwälte diktieren an dieser Stelle ein Schreiben für das Sekretariat, welches dieses später abtippt. Ich habe meine Schreiben und Schriftsätze lieber selbst geschrieben. Möglicherweise musst du für das Anschreiben auch noch etwas recherchieren, was du im Anschluss an das Mandantengespräch tun würdest.
Das fertige Schreiben geht an den Verkäufer des Autos. Dieser wird seinerseits selbst oder über einen Anwalt reagieren und so gehen ein paar Schreiben hin und her, ob der Anspruch besteht. Einigt man sich, erfolgt eine Reparatur des Wagens. Lehnt der Verkäufer den Anspruch final ab, wirst du dem Mandanten jetzt zur Klage raten und diese vorbereiten.
Ist die Klage bei Gericht eingegangen, wird der Richter beide Parteien zur Stellungnahme auffordern (nochmals an die Juristen: ich verkürze und pauschaliere hier sehr stark) und einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Zu diesem Termin wirst du zusammen mit deinem Mandanten erscheinen und vor Gericht besprechen die Parteien und der Richter den Fall erneut. Entweder man einigt sich oder der Richter gibt den ein oder anderen Hinweis, wie er die Rechtslage sieht. Es folgen weitere Schriftwechsel nach dem Termin und irgendwann das Urteil.
Wie gesagt, das ist eine vereinfachte und verkürzte Darstellung, aber so in etwa ist der Ablauf eines Mandats bis zum Urteil.
Je nachdem, an welcher Stelle des Verfahrens du dich befindest, wirst du dich an deinem Arbeitstag mit dem Mandanten besprechen, am PC sitzen und Schriftsätze verfassen und ggf. in juristischen Quellen recherchieren oder zum Gericht fahren.
Im Normalfall hast du mehrere Verfahren parallel zu bearbeiten, sodass du am Tag nicht nur eine Akte bearbeitest, sondern mehrere.
In mittelgroßen Kanzleien kannst du zum Teil Fälle wie den dargestellten haben meist aber andere, da du aufgrund der Abrechnung auf Stundenbasis wenig Privatleute als Mandanten hast. Hier läuft der Kontakt zum Mandanten häufig per Telefon und die Mandanten kennt man aufgrund diverser Mandate schon länger. Vieles sind Beratungsanfragen ("ich habe hier dieses und jenes Problem, was muss ich tun?"), oder du prüfst Verträge ("unser Unternehmen steht mit der Firma X in Verhandlungen, können Sie bitte den Vertragsentwurf/die AGB prüfen?").
Je nach Kanzleigröße begleitet ihr auch Unternehmenskäufe oder Umstrukturierungen, wo du zusammen im Team mit anderen Anwälten die Unterlagen sichtest, oder - mit mehr Berufserfahrung - den Vertrag mitgestaltest.
Manchmal haben wir für die Inhaber der Unternehmen auch das Testament erstellt oder beim Kauf der Eigentumswohnung und anderen Dingen beraten und den Vertrag geprüft.
Ich habe auch schon Fördermittelanträge gestellt, aber ich glaube, das hatte seinen Grund darin, dass mein Chef der "Haus- und Hofanwalt" der Mandanten war und in viele unternehmerische Entscheidungen eingebunden war. Sonst ist das nicht unbedingt eine typische Anwaltstätigkeit in kleinen Kanzleien, kann aber vorkommen, wenn du Unternehmen berätst.
In der kleinen Kanzlei war ich ein- bis zweimal pro Woche vor Gericht, in der WPG nur noch ca. ein- bis zweimal im Jahr, da wir fast ausschließlich beratend tätig waren. Beraten hieß in dem Fall wie gesagt, entweder Verträge prüfen oder erstellen oder andere rechtliche Anfragen bearbeiten, für die man recherchieren muss. Manchmal hieß es auch, Anträge für die Mandanten bei Behörden stellen. So haben wir bspw. für ein Unternehmen die Erlaubnis beantragt, dass auch am Sonntag gearbeitet werden darf. In dem Fall kommuniziert du mit der Behörde, was benötigt wird, lässt die die notwendigen Unterlagen vom Mandanten geben und erstellst damit den Antrag. Das Spektrum, wenn man Unternehmen berät, ist also sehr vielfältig.
Mittlerweile arbeite ich in einem Unternehmen in der Personalabteilung. Hier sind es nur noch zum Teil rechtliche Anfragen der Kollegen. Der Rest sind Projekte, die wir umsetzen, die die Mitarbeiter oder einen Teil der Mitarbeiter betreffen oder, wie aktuell, Verhandlungen mit dem Betriebsrat zur einem bestimmten Thema, bei dem die gegenseitigen Positionen ausgelotet und später in einer neuen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch eine Umstrukturierung begleite ich derzeit aus arbeitsrechtlicher Sicht und kümmere mich darum, dass alle Mitarbeiter, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge reibungslos in die neue Gesellschaft überführt werden. Heißt u.a., ich schaue ins Gesetz unter welchen Umständen die Betriebsvereinbarungen übergehen, stehe in Kontakt mit dem Arbeitgeberverband und unserer Rechtsabteilung damit alles wie vorgesehen klappt. An der ein oder anderen Stelle gibt es dabei Probleme, die wir mit einer speziellen Gestaltung umschiffen.
Den Betriebsrat haben wir natürlich auch schon besänftigt. Wäre ein Personalabbau geplant, müssten wir dazu weitere Vereinbarungen schaffen, damit dies sozialverträglich geschieht. Da wir aber niemandem kündigen wollen, können wir diesen Teil auslassen.
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