31.01.2024, 17:15
(31.01.2024, 16:30)Hans123 schrieb:(31.01.2024, 13:00)LegalHero schrieb: Hallo zusammen,
ich erwäge derzeit nach zwei Jahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit ins Unternehmen zu wechseln. In diesem Zusammenhang stellen sich mir insbesondere drei Fragen:
1. Da bei einem Ausscheiden aus dem Richterverhältnis für die vergangenen zwei Jahre nur die Arbeitgeberbeiträge der Sozialversicherung in die Rentenkasse bzw. ins Versorgungswerk nachversichert werden, frage ich mich, wie viel ich selbst investieren müsste, um später ohne größere Verluste gut da zu stehen. Sind das tatsächlich ca. 40.000 € für die beiden Jahre (in Vollzeit), die mir an AN-Beiträgen fehlen? Oder habe ich da einen Denk- bzw. Rechenfehler?
2. Welches Gehalt kann ich realistisch bei einem großen Unternehmen einfordern? Ich war davor auch ein Jahr in einer GK im ArbR tätig, ergo habe ich insgesamt drei Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht. Ich denke aber, dass die Erfahrung in der Justiz wohl nicht so wertsteigernd sein wird. Sind 100.000 € in einer größeren Rechtsabteilung im ArbR realistisch?
3. Gibt es jemanden, der den Exit aus der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Privatwirtschaft gewagt hat und kann mir von seinen Erfahrungen berichten? Ich habe das Gefühl, dass selten jemand die Arbeitsgerichtsbarkeit verlässt, was mich etwas verunsichert. Ich habe doch ein bisschen Angst, diesen Schritt zu gehen. Die letzten zwei Jahre waren aber eher eine Qual.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich meine, dass die 100.000 € realistisch sind oder mittlerweile etwas mehr. Hatte vor einem Jahr mehrere Angebote in dem Bereich, war aber vorher Anwalt.
Inhouse scheint der richtige Job für dich zu sein: Viel Teamarbeit, international (je nach Unternehmen) und ich finde es auch sehr gut, sich einfach mal in einer Telko berieseln zu lassen, anstatt immer produktiv arbeiten zu müssen.
Alles Gute! Hätte nicht gedacht, dass es beim Arbeitsgericht so schlimm ist.
Danke für deine Antwort!
Vielleicht ist es auch eine Typsache und meine Arbeitsweise ist nicht für den Job geeignet. Ich bin zwar sehr entscheidungsfreudig. Die erste Instanz ist (wohl) aber nicht dafür da, sich die Fälle genauer anzuschauen. Ich möchte aber nicht über etwas entscheiden, das ich nicht richtig geprüft habe. Fühlte mich zuletzt aber oft dazu gezwungen. Da fällt es schwer, den eigenen Anspruch an seine Arbeit derart runterzuschrauben.
Es gibt schon auch Hinweise darauf, dass es nicht nur mir so geht. Burnout bei Kollegen Anfang/Mitte 40 und einige erfahrene Kollegen mit fast erwachsenen Kindern, die trotzdem noch in Teilzeit arbeiten (muss natürlich nicht an der Arbeitsbelastung liegen, ist aber naheliegend). Andere Kollegen geben sich mit mäßiger Qualität zufrieden und beschäftigen sich lieber mit ihrer Tätigkeit als Einigungsstellenvorsitzender, Dozent o.Ä. oder leben einfach das Motto „Bin R1, bleib R1, geh um 1“, indem sie 2-3-Seiten-Urteile unformatiert in die Welt setzen. Man muss halt nur damit leben, dass man das so die nächsten 30 Jahre+ machen muss.
Der Schritt ist für mich auch sehr riskant, da ich immer in die Justiz wollte. Ein weiteres Abwarten führt jedoch dazu, dass der spätere Ausstieg nur noch teurer wird. Daher hatte ich auf einen (ggf. unterstützenden) Post eines/einer ex-Arbeitsrichters/-in gehofft.
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Exit Arbeitsgericht ins Unternehmen - von LegalHero - 31.01.2024, 13:00
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RE: Exit Arbeitsgericht ins Unternehmen - von on1 - 31.01.2024, 21:11
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