31.01.2024, 16:54
(31.01.2024, 00:02)GPAKandidat2023 schrieb: Ein Bachelor ist mehr oder minder eine Bescheinigung für Studienabbrecher. Wenn man, wie es an den Universitäten zunehmend eingeführt wird, den Bachelor "nebenbei" mitnimmt, sei's drum. Von vornherein auf einen Bachelor als Sicherheitsnetz setzen und seine Universitätswahl davon abhängig machen sollte man allerdings nicht. Ein Bachelor im Wirtschaftsrecht ist halt nichts halbes und nichts ganzes. Ein echter BWLer ist man nicht und ein echter Jurist sowieso nicht. Im Gegenteil dürfte die alleinige Angabe des Bachelors ohne Diplomgrad, Assessorenbezeichnung oder Berufsbezeichnung die meisten Juristen darauf schließen lassen, dass man das erste Staatsexamen nicht bestanden hat. Dann besser den Weg gehen, dass man einen Vollfach-Bachelor in BWL nebenbei macht, was natürlich deutlich aufwändiger sein dürfte.
Das stimmt so schon lange nicht mehr. Den Studiengang Wirtschaftsrecht gibt es seit 1993. Schon vor 11 Jahren habe ich bei einer Big4 einige Leute damit kennengelernt, die voll etabliert waren.
Mittlerweile ist überall angekommen, dass dies kein Studiengang ist, den man nicht ernstzunehmen braucht. Im Gegenteil, hat sich in den nachfolgenden Jahren auch in etlichen anderen Studiengängen der Mix aus Wirtschaft und offiziellem Studiengang eingebürgert. Ich kenne daher im Umfeld mehrere Leute, die mit solchen gemischten Studiengängen gut Karriere machen und nicht anders behandelt werden, als ein Student mit klassischem Studiengang.
Zwischen Jura und Wirtschaftsrecht ist der wesentliche Unterschied, dass die Wirtschaftsrechler nicht als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt arbeiten können und daher auch nur zu einem relativ geringen Anteil in Anwaltskanzleien zu finden sind. Gleichwohl werden sie seit vielen Jahren auch dort erfolgreich eingesetzt. Typisches Betätigungsfeld eines Wirtschaftsrechtlers ist aber der Überschneidungsbereich aus Wirtschaft und Recht, denn genau dafür wurden sie ausgebildet. In Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind sie daher sehr oft anzutreffen, ebenso wie in Unternehmen.
Etwas anderes ist der "Jura-Bachelor", den einige Universitäten im Vollstudiengang mittlerweile anbieten. Der mag wie der Diplom-Jurist als Abbrecherabschluss gesehen werden.
Auch da hat man aber sehr viele Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, z.B. in dem man einen Studiengang wählt, der nicht zwingend das Staatsexamen als Ziel hat, sondern eine Wahl zwischen Weg A und Weg B lässt. Zweite Möglichkeit ist der Master in Wirtschaftsrecht oder einem anderen Studiengang, den man natürlich draufsetzen kann.
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