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Vertragliche und deliktische Ansprüche
snsgeffm
Junior Member
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Beiträge: 42
Themen: 17
Registriert seit: Apr 2022
#1
30.01.2024, 20:12
Nach § 313 Abs. 3 ZPO soll das Urteil nur die tragenden Gründe enthalten. 

Bedeutet dies insbesondere z. B, dass wenn Ansprüche sowohl aus ProdHaftG als auch aus Mängelgewährleistungsrecht in Betracht kommen und nur einer der Ansprüche durchgeht, der andere Anspruch überhaupt nicht zu erwähnen ist? Oder wenn ein Anspruch aus Schuldverhältnis oder aus Delikt bestehen könnte, sich aber herausstellt, dass kein Schuldverhältnis besteht, der mögliche Anspruch aus dem Schuldverhältnis nicht zu erwähnen ist?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2024, 20:14 von snsgeffm.)
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Vertragliche und deliktische Ansprüche - von snsgeffm - 30.01.2024, 20:12
RE: Vertragliche und deliktische Ansprüche - von 1Ri - 30.01.2024, 21:00
RE: Vertragliche und deliktische Ansprüche - von Praktiker - 04.02.2024, 13:22
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