30.01.2024, 15:29
Hi,
ich hätte eine steuerrechtliche Frage zum Thema Wahlstation im Ausland:
Wie werden die angefallenen Kosten (Miete, Flug etc) korrekt in der Steuererklärung geltend gemacht?
Der Vertrag wurde mit dem Münchner Standort der Kanzlei geschlossen, es hieß darin nur, dass ich drei Monate im Auslandsoffice arbeite.
Verkompliziert wird das ganze dadurch, dass ich meine Wohnung in München in der Zeit untervermietet habe.
Ist das dann eine dreimonatige Dienstreise (mit der Folge, dass auch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann)?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Vielen Dank!
ich hätte eine steuerrechtliche Frage zum Thema Wahlstation im Ausland:
Wie werden die angefallenen Kosten (Miete, Flug etc) korrekt in der Steuererklärung geltend gemacht?
Der Vertrag wurde mit dem Münchner Standort der Kanzlei geschlossen, es hieß darin nur, dass ich drei Monate im Auslandsoffice arbeite.
Verkompliziert wird das ganze dadurch, dass ich meine Wohnung in München in der Zeit untervermietet habe.
Ist das dann eine dreimonatige Dienstreise (mit der Folge, dass auch Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden kann)?
Wie habt ihr das gehandhabt?
Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Steuererklärung Wahlstation Ausland - von Anfänger24 - 30.01.2024, 15:29
RE: Steuererklärung Wahlstation Ausland - von Anfänger24 - 02.02.2024, 01:15
RE: Steuererklärung Wahlstation Ausland - von Joko - 02.02.2024, 10:54