30.01.2024, 09:36
(29.01.2024, 23:48)Praktiker schrieb: Wenn Du beurteilt worden bist, steht Dir eine Ausfertigung auch zu, ggf. kannst Du die Personalakte einsehen. "Nur intern" ist das keinesfalls. Ehrlich gesagt ist das aus meinem Erleben schon nicht vorstellbar, dass man keine Abschrift überlassen bekommt - immer wieder krass, wie die Sitten mancherorts zu sein scheinen...
Ich bezweifle, dass eine dienstliche Beurteilung, die nicht ausgehändigt wurde, überhaupt wirksam ist und zur Grundlage von Personalentscheidungen gemacht werden kann.
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Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von jur123 - 29.01.2024, 11:56
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von guga - 29.01.2024, 12:11
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Homer S. - 29.01.2024, 14:30
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von jur123 - 29.01.2024, 16:31
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Diesdasananas - 29.01.2024, 16:40
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Homer S. - 29.01.2024, 19:13
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Egal - 29.01.2024, 19:04
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von juraistschön - 29.01.2024, 21:03
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Praktiker - 29.01.2024, 23:48
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von juraistschön - 30.01.2024, 09:36
RE: Von der Justiz zurück in die freie Wirtschaft? - von Freidenkender - 30.01.2024, 23:23