28.01.2024, 13:44
Auf die Gefahr hin, dass dies wieder massiv kritisiert wird, möchte ich den Thread dennoch gerne auf eine versöhnliche Note enden lassen und dabei nochmal betonen, was nach meinem jetzigen Verständnis der Fall ist. Die Diskussion hat indirekt einen praktischen Bezug zur Realität, weil ich vor Abschluss des Jurastudiums ein duales Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) abgeschlossen habe, wie an anderer Stelle hier im Forum bereits zu lesen ist. Die konkrete Perspektive eines solchen Abschlusses ist eine Stelle als zunächst A9-Beamter. Nach den (ermüdenden - ich weiß, es tut mir leid!) Rechnungen komme ich dabei zu folgendem Ergebnis, welches im Grunde die Sichtweise, wonach Einkommen und freie Zeit einfach unterschiedlich individuell zu gewichten sind, stützt. An der Stelle nochmal die Bitte um Entschuldigung, wenn ich es nach so vielen Beiträgen immer noch nicht ansatzweise verstanden haben sollte, aber dann braucht man sich, ehrlich gesagt, auch wirklich nicht wundern, dass in breiten Teilen der Gesellschaft eine zunehmend geringe Akzeptanz zu dem Thema vorhanden ist.
A9-Bundesbeamter Stufe 1, Familienzuschlag verheiratet + drei Kinder, Steuerklasse 3, 41h-Woche, 750 Euro Kindergeld: 4.237,95 Euro - Wohnung 800 Euro = 3.437,95 Euro, Ehepartner hat kein eigenes Einkommen
(Stufe 1 ist deswegen auch nicht wirklich abwegig im Hinblick auf die Situation mit 3 Kindern, weil bei uns in der dreijährigen Ausbildung als Anwärter einige Kinder hatten/bekommen haben)
Familie mit zwei erwachsenen Bürgergeldempfängern und drei Kindern (ja ich weiß, das wird nach Alter gestaffelt und individuell berechnet, aber laut der Beispielrechnung von buerger-geld.org / Verein für soziales Leben e.V. 10 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre):
506 Euro Regelbedarf Vater
506 Euro Regelbedarf Mutter
471 Euro Regelbedarf Kind (15)
390 Euro Regelbedarf Kind (13)
390 Euro Regelbedarf Kind (10)
Die Summe des Regelbedarfs beträgt danach 2.263 Euro. Zusätzlich Kosten der Unterkunft + Nebenkosten + Heizkosten.
Die Diskussion möchte ich an der Stelle dann, mit dem Verweis darauf, dass ich es letztlich auch so sehe, dass ein Vollzeit Berufstätiger (teils wesentlich) mehr Geld zur Verfügung hat, als ein Bürgergeldempfänger, gerne beenden. Inwiefern das aber das Bürgergeld an sich extrem viel schlechter dastehen lässt, finde ich nach wie vor zweifelhaft, aber da kommen wir leider auf keinen grünen Zweig.
An der Stelle auf jeden Fall nochmal danke an alle für die Teilnahme an der Diskussion!
A9-Bundesbeamter Stufe 1, Familienzuschlag verheiratet + drei Kinder, Steuerklasse 3, 41h-Woche, 750 Euro Kindergeld: 4.237,95 Euro - Wohnung 800 Euro = 3.437,95 Euro, Ehepartner hat kein eigenes Einkommen
(Stufe 1 ist deswegen auch nicht wirklich abwegig im Hinblick auf die Situation mit 3 Kindern, weil bei uns in der dreijährigen Ausbildung als Anwärter einige Kinder hatten/bekommen haben)
Familie mit zwei erwachsenen Bürgergeldempfängern und drei Kindern (ja ich weiß, das wird nach Alter gestaffelt und individuell berechnet, aber laut der Beispielrechnung von buerger-geld.org / Verein für soziales Leben e.V. 10 Jahre, 13 Jahre und 15 Jahre):
506 Euro Regelbedarf Vater
506 Euro Regelbedarf Mutter
471 Euro Regelbedarf Kind (15)
390 Euro Regelbedarf Kind (13)
390 Euro Regelbedarf Kind (10)
Die Summe des Regelbedarfs beträgt danach 2.263 Euro. Zusätzlich Kosten der Unterkunft + Nebenkosten + Heizkosten.
Die Diskussion möchte ich an der Stelle dann, mit dem Verweis darauf, dass ich es letztlich auch so sehe, dass ein Vollzeit Berufstätiger (teils wesentlich) mehr Geld zur Verfügung hat, als ein Bürgergeldempfänger, gerne beenden. Inwiefern das aber das Bürgergeld an sich extrem viel schlechter dastehen lässt, finde ich nach wie vor zweifelhaft, aber da kommen wir leider auf keinen grünen Zweig.
An der Stelle auf jeden Fall nochmal danke an alle für die Teilnahme an der Diskussion!
Nachrichten in diesem Thema
Verhältnis Ref-Gehalt zu Bürgergeld - von Dplm91 - 01.01.2024, 19:59
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