18.01.2024, 10:00
Du stellst ohnehin nicht mehr besonders viele Meinungsstreits dar. Meistens machst du es wie die Rspr und begründest das dann vllt noch.
Falls doch bist du eig recht frei, es sollte in einem Urteil möglichst nach einem Urteil klingen. Hierzu empfehle ich einfach mal in ein paar bgh oder OLG urteilen zu schauen, wie die das machen.
Zb: Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht ist der gutgläubige Zweiterwerb einer Vormerkung möglich.
Es wird zwar vertreten...
Aber...
Du kannst es aber auch anders aufbauen, es gibt da keine zwingenden Regeln.
Im Gutachten ähnlich, wobei es da ja noch näher am Studium ist.
Falls doch bist du eig recht frei, es sollte in einem Urteil möglichst nach einem Urteil klingen. Hierzu empfehle ich einfach mal in ein paar bgh oder OLG urteilen zu schauen, wie die das machen.
Zb: Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht ist der gutgläubige Zweiterwerb einer Vormerkung möglich.
Es wird zwar vertreten...
Aber...
Du kannst es aber auch anders aufbauen, es gibt da keine zwingenden Regeln.
Im Gutachten ähnlich, wobei es da ja noch näher am Studium ist.
Nachrichten in diesem Thema
Wie stelle ich Meinungsstreit dar? - von T1997 - 18.01.2024, 09:43
RE: Wie stelle ich Meinungsstreit dar? - von Paul Klee - 18.01.2024, 10:00