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Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf
Egal
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Registriert seit: Feb 2022
#13
09.01.2024, 21:12
https://www.rak-hamburg.de/mitglieder/fa...alllisten/


Dort das Merkblatt Arbeitsrecht, Ziffer 5.
Du kannst natürlich auch die RAK gewichten lassen, aber die kennen die Fälle ja nicht, also lag es für mich nahe, wenn ich eine Beurteilung vornehme und mir diese quasi nur bestätigen lasse.
Macht vor allem auch dann Sinn, wenn man sehr umfangreiche Verfahren hat, die man mit mehr als 1,0 gewichten möchte. In diesen würde jemand, der den Fall nicht kennt, den Fall erstmal mit 1,0 gewichten. Also müsste ich anschließend ausführlich dagegen argumentieren, warum ich den höher gewichtet haben möchte.
Da ich das ganze in einer Excel-Tabelle dargestellt hatte, bot es sich an, in einer Spalte "Bemerkungen" oder "Gewichtung" selbst für jeden der Fälle eine eigene Gewichtung vorzunehmen. Das machte es für mich einfacher und auch für die Prüfer, da nicht nur die Wertigkeit einzelner Fälle dargestellt war, sondern alle und somit auch eine bessere Vergleichbarkeit, was die Prüfung der Fälle vereinfacht.

Ihr müsst euch in die Köpfe der Beurteilenden versetzen: die kennen eure Fälle nicht, sollen aber bewerten, was ihr gemacht habt und welchen "Wert" jeder einzelne Fall hat. Das einfachste, eure Wunschvorstellung umzusetzen ist es, wenn ihr den Prüfern einen Rahmen mitgebt, den diese nur noch bestätigen müssen. Macht es ihnen schmackhaft und bereitet eure Tabelle nachvollziehbar auf. Das wäre zumindest mein Tipp, damit der Antrag möglichst unkompliziert durchgeht.

Die Bewertung "Durchschnittsfall" steht auch im dortigen Merkblatt drin. Das war in meiner damaligen Arbeitsrechtspraxis für mich die Standard-Kündigungsschutzklage.
Eine Beratung kann natürlich auch mit 1,0 oder mehr zu gewichten sein, wenn sie viel Zeit in Anspruch nahm oder umfangreich war. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass aus meiner Sicht eine Erstberatung keiner 1,0 entspricht, auch wenn sie umfassend war und nicht nur ein grob skizzierter Weg, den andere Anwälte unter (oft kostenloser) "Erstberatung" verstehen. 10 Minuten Beratung würde ich persönlich daher nicht mit 1,0 gewichten, denn es entspricht aus meiner Sicht nicht dem "Standardfall". Kann ja aber jeder anders sehen und wenn die Prüfer das durchgehen lassen, ist doch super. Man sollte in dem Fall aber vorsichtshalber mehr Fälle einreichen als nötig, bevor jemand daran Anstoß nimmt und die 100 Fälle nicht als gegeben ansieht. Prinzipiell würde ich aus dem Grund sowieso immer ein paar mehr Fälle einreichen als nötig.

Bei meinem nachfolgendenen Arbeitgeber (WPG) hatte ich auch fast ausschließlich Beratungsmandate. Die nahmen deutlich mehr Zeit in Anspruch als eine Stunde. Dementsprechend habe ich diese auch höher gewichtet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.01.2024, 21:15 von Egal.)
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Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf - von eflatun - 18.12.2023, 21:10
RE: Zulassung Fachanwalt ArbeitsR RAK Düsseldorf - von Egal - 19.12.2023, 00:42
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