08.01.2024, 19:21
(08.01.2024, 15:01)Dem672 schrieb: Das ist für meine Ausbilderin. Ich hatte überlegt es wie folgt zu schreiben:
Beweisstation:
- jeweilige Beweisfrage aufschreiben
- Beweislast darlegen
- angebotene Beweismittel nur auflisten
Und dann hätte ich in der Entscheidungsstation einen Beweisbeschluss geschrieben. Macht das Sinn?
Wen deine Ausbilderin ein Gutachten will, würde ich das so weitestgehend "fertig" machen, wie es dir möglich ist.
Im Gutachten der Beweisstation würde das bedeuten:
- beweiserhebliche Tatsachen nennen
- Beweislast im konkreten Fall (nur Günstigkeitsprinzip oder Abweichung?)
- Überzeugungsmaßstab
- konkreten Beweismittel
- Ergiebigkeit der einzelnen Beweismittel zu den einzelnen beweiserheblichen Tatsachen
- Überzeugung der Beweismittel mangels Erschütterung durch "Gegenbeweis"
Damit stellst du bereits dar, wie du es würdigen würdest, kommt meist ganz gut an wenn man Entscheidungsfreude zeigt.
In der Tenorierungsstation / Entscheidung dann den Beweisbeschluss formulieren
Nachrichten in diesem Thema
Relationsgutachten - Beweisstation - von Dem672 - 08.01.2024, 14:48
RE: Relationsgutachten - Beweisstation - von Konova - 08.01.2024, 14:57
RE: Relationsgutachten - Beweisstation - von Dem672 - 08.01.2024, 15:01
RE: Relationsgutachten - Beweisstation - von Konova - 08.01.2024, 19:21
RE: Relationsgutachten - Beweisstation - von Dem672 - 08.01.2024, 19:45