06.01.2024, 01:03
In Hamburg gibt es ein Mekblatt. Soweit ich mich erinnere, gewichtet man den typischen Standartfall im jeweiligen Rechtsgebiet mit 1,0 und alle davon abweichenden Fälle entweder höher oder niedriger. Reine Beratungsfälle, die mir 1h Beratung erledigt waren, habe ich mit 0,2 gewichtet. An die Fälle, wo ich meinen Chef ausschließlich vor Gericht vertreten und nichts in der Akte gemacht habe, erinnere ich mich gerade nicht mehr, kann aber auch nicht sehr hoch gewesen sein. Inkl. kurzer Einarbeitung vielleicht 0,5 oder so.
Deine Idee ist daher nicht schlecht, wird vermutlich aber alleine nicht ausreichen.
Ich kenne es so, dass man bei Bekannten in dem Rechtsgebiet nachfragt, ob man eine zeitlang für sie ein paar Fälle erledigen kann, wenn man sonst nicht an die notwendigen Fälle kommt. Wenn du also einen anderen Arbeitsrechtler kennst und ihr euch gut versteht, würde ich dort einmal nachfragen.
Deine Idee ist daher nicht schlecht, wird vermutlich aber alleine nicht ausreichen.
Ich kenne es so, dass man bei Bekannten in dem Rechtsgebiet nachfragt, ob man eine zeitlang für sie ein paar Fälle erledigen kann, wenn man sonst nicht an die notwendigen Fälle kommt. Wenn du also einen anderen Arbeitsrechtler kennst und ihr euch gut versteht, würde ich dort einmal nachfragen.
Nachrichten in diesem Thema
Fälle für den Fachanwalt - von Schweiger - 06.01.2024, 00:40
RE: Fälle für den Fachanwalt - von Egal - 06.01.2024, 01:03