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Gehalt bei 2 X unteres B
Egal
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#24
04.01.2024, 20:43
(04.01.2024, 11:36)guga schrieb:  
(03.01.2024, 19:53)gastnrw12345 schrieb:  Sowohl, als auch. 
Mir ist eben wichtig, dass ich umgeben bin von erfahrenen Kollegen und in einer modernen Kanzlei arbeite. 
Der Einstieg in einer kleinen Kanzlei kommt durchaus in Betracht, ich weiß aber nicht wie das im Lebenslauf rüberkommt, wenn man sich zum Berufseinstieg quasi unter Wert verkauft.

Lieber gastnrw12345,

ich verstehe deine Sorgen und denke, jeder Berufseinsteiger ist mehr oder weniger mit dem Problem konfrontiert. Einerseits möchtest du dich natürlich nicht unter Wert verkaufen andererseits möchtest du schnell den Berufseinstieg schaffen. Da du aber mittlerweile einige Absagen bekommen hast und alle Angebote sich in einem ähnlichen Rahmen bewegen, solltest du dir vielleicht überlegen eines der Angebote anzunehmen. Berufserfahrung ist das wichtigste und du kannst dich nach ein paar Jahren erneut bewerben und einen deutlichen Sprung machen. Selbst Berufserfahrung in einer kleinen Kanzlei ist besser als Arbeitslosigkeit im Lebenslauf. Du solltest dir da keine Sorgen machen.
Viele Grüße

Dein guga


Hihi.
Du musst nicht gleich übertreiben, ich finde den Einwand gegen dich durchaus berechtigt, nicht nur auf den Thread hier bezogen, sondern allgemein. Bis auf die kleinen Übertreibungen finde ich deine Antwort sehr gelungen.

@TE: dir sieht keiner von außen an, wie hoch oder niedrig das Gehalt war. Der Einzelanwalt zahlt in der Regel weniger als die Kanzlei mit 10-15 Anwälten oder größere Einheiten, aber auch das ist kein Naturgesetz.
Ich wurde nur ein einziges Mal bei einem späteren Jobwechsel nach dem aktuellen Gehalt gefragt und da habe ich knallhart gelogen und fiktiv einige Tausender draufgepackt. Weiß doch keiner, kann keiner nachprüfen und ist auch keine Lüge, die zur Anfechtung berechtigen würde. Also selbst wenn dich irgendwann mal ein Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren fragen sollte, was du aktuell verdienst, musst du nicht preisgeben, dass du zum deutlich geringeren als dem jetzt gewünschten Gehalt eingestiegen bist.
Was für mich damals entscheidend war, ist der Punkt, den guga anspricht: das Ref war vorbei, die ersten Absagen trudelten ein und ich hatte Sorge, dass es mit jedem Monat längerer Arbeitslosigkeit schwerer wird, einen Job zu finden. Den Arbeitgebern ist dies ja auch klar und sie haben sogar noch mehr Möglichkeiten, dein Gehalt zu drücken, weil sie wissen, dass deine Not mit jedem Monat steigt.
Ich habe die erste Zusage, die kam, angenommen und war somit nur 6 Wochen insgesamt arbeitslos. Es war kein guter Job und mein damaliger Chef hatte schon im Bewerbungsgespräch einen unsympathischen Eindruck hinterlassen, aber ich hatte einen Job, kam vom ALG weg und der Job brachte mich später beruflich weiter, da ich durch die Spezialisierung der Kanzlei schnell an die Fallzahlen für den Fachanwalt kam.
Nach 1 1/2 Jahren wechselte ich in eine größere Einheit und machte einen deutlichen Gehaltssprung und beim nachfolgenden Wechsel weitere Jahre später wieder. 
Der "Trick" ist es, im Bewerbungsverfahren gedanklich nicht mit den üblichen ca. 10% Gehaltssteigerung ins Rennen zu gehen, sondern deutlich mehr als Wunschgehalt anzugeben. Wie gesagt, es weiß ja keiner, dass du dann bislang nur 50k verdienst.
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