03.01.2024, 12:29
Ich sehe das Problem des schwindenden Lohnabstands zwischen Sozialhilfeempfängern und Personen im Niedriglohnsektor auch.
Eine Lösung wird jedoch eher weniger durch eine Senkung der Lohnsteuer erreicht werden, da diese bei unteren Einkommen sowieso nur einen geringen Anteil ausmacht und sich der Effekt bei mittleren und hohen Einkommen stärker auswirkt.
Eine Kürzung des ausbezahlten Bürgergelds für sich ist wegen des BVerfG Urteils weder möglich noch wünschenswert.
Was jedoch geändert werden könnte ist die Übernahme überhöhter Mietkosten. Wenn ein arbeitsfähiger Bürger einer hochpreisigen Stadt auf Kosten des Staates leben möchte, sollte ihm nach einem gewissen Zeitraum ein Umzug in eine günstigere Umgebung nahegelegt werden. Schließlich kann auch eine arbeitende Person im Niedriglohnsektor nicht unbedingt aussuchen, wo sie wohnt. Die Wohnumgebung muss den Einkünften angepasst werden. Das würde bedeuten, dass der Sozialhilfeempfänger eben nicht mehr die Wohnung in München bezahlt bekommt, sondern eine bspw. In Pirmasens.
Damit dies sozial verträglich ausgestaltet wird, sollte es natürlich einen Übergangszeitraum geben, bis diese Regelung greift. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der Kommune am neuen Wohnort nicht die Kosten der Sozialhilfe aufgedrückt werden, sondern die „entsendende“ Kommune einen Ausgleich, welcher der Höhe der durch die Kommune zu tragenden Sozialhilfe entspricht, zahlt.
Eine Lösung wird jedoch eher weniger durch eine Senkung der Lohnsteuer erreicht werden, da diese bei unteren Einkommen sowieso nur einen geringen Anteil ausmacht und sich der Effekt bei mittleren und hohen Einkommen stärker auswirkt.
Eine Kürzung des ausbezahlten Bürgergelds für sich ist wegen des BVerfG Urteils weder möglich noch wünschenswert.
Was jedoch geändert werden könnte ist die Übernahme überhöhter Mietkosten. Wenn ein arbeitsfähiger Bürger einer hochpreisigen Stadt auf Kosten des Staates leben möchte, sollte ihm nach einem gewissen Zeitraum ein Umzug in eine günstigere Umgebung nahegelegt werden. Schließlich kann auch eine arbeitende Person im Niedriglohnsektor nicht unbedingt aussuchen, wo sie wohnt. Die Wohnumgebung muss den Einkünften angepasst werden. Das würde bedeuten, dass der Sozialhilfeempfänger eben nicht mehr die Wohnung in München bezahlt bekommt, sondern eine bspw. In Pirmasens.
Damit dies sozial verträglich ausgestaltet wird, sollte es natürlich einen Übergangszeitraum geben, bis diese Regelung greift. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der Kommune am neuen Wohnort nicht die Kosten der Sozialhilfe aufgedrückt werden, sondern die „entsendende“ Kommune einen Ausgleich, welcher der Höhe der durch die Kommune zu tragenden Sozialhilfe entspricht, zahlt.
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Verhältnis Ref-Gehalt zu Bürgergeld - von Dplm91 - 01.01.2024, 19:59
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