29.12.2023, 11:53
Hängt davon ab, was in deiner Berufshaftpflichtversicherung vereinbart ist. Es gibt die Varianten:
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
- von der Kanzlei für dich abgeschlossen (die kenne ich nur hier aus dem Forum und kenne die Details nicht)
- du hast neben der Versicherung über die Kanzlei eine eigene Berufshaftpflichtversicherung
Ich kenne von meinen bisherigen Jobs nur die zweite Variante. Mit der ist deine freiberufliche Tätigkeit, also jede Tätigkeit abgesichert. Ob Mandate aus Nebentätigkeiten auch in der ersten Variante abgesichert sind, musst du über deinen Arbeitgeber erfragen.
Als Kanzleisitz hast du derzeit vermutlich deinen Arbeitgeber angegeben. Theoretisch musst du einen Nebensitz anmelden, wenn die Post nicht an deinen Arbeitgeber gehen soll. Ich kenne jedoch keinen "normalen"* Anwalt, der das gemacht hat. Berufsrechtlich ist das allerdings nicht korrekt und kann von der Kammer angemahnt werden.
Wenn du Geld für deine Mandate nehmen und mehr als nur die Familie vertreten willst, musst du zudem deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit anzeigen.
*Da ich mittlerweile SyndikusRAin bin und eine Doppelzulassung habe, habe ich für meine Nebentätigkeit meine Privatadresse angegeben. Hat den Nachteil, dass diese dadurch öffentlich einsehbar ist.
Edit: der Aufwand hält sich in Grenzen. Ein Schreiben an die Kammer wegen Nebensitz plus ggf. Suchen einer Versicherung. Ich kann die R&V empfehlen.
Nachrichten in diesem Thema
„Private Mandate“ außerhalb der Festanstellung - von hodor - 28.12.2023, 22:25
RE: „Private Mandate“ außerhalb der Festanstellung - von Egal - 29.12.2023, 11:53
RE: „Private Mandate“ außerhalb der Festanstellung - von hodor - 29.12.2023, 13:01
RE: „Private Mandate“ außerhalb der Festanstellung - von Egal - 29.12.2023, 18:27
RE: „Private Mandate“ außerhalb der Festanstellung - von Sir Wilfrid Robarts - 11.01.2024, 00:58