28.12.2023, 22:20
Also laut MüKo ist, wenn der Mangel zur Zahlung verminderter Miete führt, dieser Vorteil anzurechnen (MüKoBGB/Häublein, 9. Aufl. 2023, BGB § 536a Rn. 14). Dementsprechend wäre der Schadensersatzanspruch in beiden Beispielen 0 €. Angenommen die Miete für das Heizgerät würde 1200 € mtl. betragen, wäre der Schadensersatzanspruch 200 € pro Monat.
Nachrichten in diesem Thema
Schadenersatz neben der Minderung im Mietrecht - von Staatsfeind #1 - 28.12.2023, 21:24
RE: Schadenersatz neben der Minderung im Mietrecht - von Ref_GPA1234 - 28.12.2023, 22:20
RE: Schadenersatz neben der Minderung im Mietrecht - von Praktiker - 28.12.2023, 22:56









