22.12.2023, 12:29
Hey ihr Lieben,
Nach meiner mündlichen Prüfung letzte Woche bin ich auf 5,7 P gekommen und das verärgert mich seit einer Woche so sehr, dass ich mich nicht freuen kann über mein Examen. Hätte ich 1 Punkt mehr im Prüfungsgespräch, hätte ich 6 P und damit die Voraussetzung für meinen Wunschberuf erreicht (mit der Note des 1. Examens zusammen)
Ich habe im Prüfungsgespräch einen Punkt weniger als im AV bekommen und wurde sehr übel auf die miese Schiene geführt in einem Fach in dem ich wirklich gut bin. Man konnte überhaupt kein Wissen zeigen. Im ör hingen wir die ganze Zeit zB in der Zustellung fest und kamen nicht zu anderen Punkten, auch nicht zur Begründetheit.
Nach der Notenvergabe haben wir leider nicht die Möglichkeit bekommen mit den Prüfern noch einmal zu sprechen.
Gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie auf den Punkt zu kommen? MP anfechten ist bestimmt schwieriger oder? Ich würde ansonsten Einsicht in die Examensklausuren beantragen und da schauen, aber da sehe ich die Chancen irgendwie auch nicht.
Und falls nichts geht… ist der Unterschied zwischen 5,7 und 6 P im zweiten vielleicht doch nicht so tragisch (außer für die VSS der Summe für meinen Wunschberuf)? Wie sehen das Kanzleien? Macht die Verwaltung vielleicht auch einmal eine Ausnahme wenn es 0,3 weniger als vorausgesetzt sind oder lesen sie solche Bewerbungen erst gar nicht durch?
Danke schonmal für hilfreiche Kommentare
Nach meiner mündlichen Prüfung letzte Woche bin ich auf 5,7 P gekommen und das verärgert mich seit einer Woche so sehr, dass ich mich nicht freuen kann über mein Examen. Hätte ich 1 Punkt mehr im Prüfungsgespräch, hätte ich 6 P und damit die Voraussetzung für meinen Wunschberuf erreicht (mit der Note des 1. Examens zusammen)
Ich habe im Prüfungsgespräch einen Punkt weniger als im AV bekommen und wurde sehr übel auf die miese Schiene geführt in einem Fach in dem ich wirklich gut bin. Man konnte überhaupt kein Wissen zeigen. Im ör hingen wir die ganze Zeit zB in der Zustellung fest und kamen nicht zu anderen Punkten, auch nicht zur Begründetheit.
Nach der Notenvergabe haben wir leider nicht die Möglichkeit bekommen mit den Prüfern noch einmal zu sprechen.
Gibt es noch eine Möglichkeit irgendwie auf den Punkt zu kommen? MP anfechten ist bestimmt schwieriger oder? Ich würde ansonsten Einsicht in die Examensklausuren beantragen und da schauen, aber da sehe ich die Chancen irgendwie auch nicht.
Und falls nichts geht… ist der Unterschied zwischen 5,7 und 6 P im zweiten vielleicht doch nicht so tragisch (außer für die VSS der Summe für meinen Wunschberuf)? Wie sehen das Kanzleien? Macht die Verwaltung vielleicht auch einmal eine Ausnahme wenn es 0,3 weniger als vorausgesetzt sind oder lesen sie solche Bewerbungen erst gar nicht durch?
Danke schonmal für hilfreiche Kommentare
Nachrichten in diesem Thema
Unterschied 5,7 und 6 - von Law123 - 22.12.2023, 12:29
RE: Unterschied 5,7 und 6 - von advocatus diaboli - 22.12.2023, 21:14
RE: Unterschied 5,7 und 6 - von Law123 - 24.12.2023, 17:32