21.12.2023, 11:53
Naja, bei der StA bekommst du eben 80% der Verfahren, brauchst also auch (ca.) 80% der Arbeitszeit. Zumindest bei uns wird die verringerte Arbeitszeit auch bei der Sitzungseinteilung berücksichtigt.
Zu berücksichtigen ist aber, dass die Verfahren dennoch an allen 5 Wochentagen vorgelegt werden. Wenn du also Freitags frei haben möchtest, musst du sie entweder am Donnerstag vorziehen oder sie am Montag nacharbeiten.
Zu berücksichtigen ist aber, dass die Verfahren dennoch an allen 5 Wochentagen vorgelegt werden. Wenn du also Freitags frei haben möchtest, musst du sie entweder am Donnerstag vorziehen oder sie am Montag nacharbeiten.
Nachrichten in diesem Thema
Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 20.12.2023, 12:26
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Gast112351234 - 20.12.2023, 16:09
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von 1Ri - 21.12.2023, 11:44
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 11:53
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von 1Ri - 21.12.2023, 12:17
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 12:34
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 21.12.2023, 15:09
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 15:21
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 15:37
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 21.12.2023, 15:51
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von NRWDDorf - 22.12.2023, 09:42