21.12.2023, 11:44
80% halte ich ehrlich gesagt für einen schlechten Deal. Beispiel am Gericht: als Richter hast du halt keine Arbeitszeit. Der GVP kann dir weniger Verfahren zuteilen, aber das ist eben nur eine relative Größe zu der Zuteilung bei Vollzeit. Bei der StA kommen eben auch Anzahl X Verfahren rein. Bei 80% ist das Risiko einfach groß, dass man 20% weniger Geld hat und trotzdem keinen echten, signifikanten Vorteil.
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Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 20.12.2023, 12:26
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Gast112351234 - 20.12.2023, 16:09
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von 1Ri - 21.12.2023, 11:44
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 11:53
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von 1Ri - 21.12.2023, 12:17
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 12:34
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 21.12.2023, 15:09
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 15:21
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von Broton - 21.12.2023, 15:37
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von ripro - 21.12.2023, 15:51
RE: Einstieg Justiz Teilzeit - von NRWDDorf - 22.12.2023, 09:42