16.12.2023, 14:49
(16.12.2023, 12:05)nachdenklich schrieb: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Do...79?hl=true
Leitsätze:
1. Für eine Verbeamtung in den höheren Dienst fehlt einer Diplom-Juristin mangels Vorbereitungsdienst und Zweiter Juristischer Staatsprüfung die Befähigung zum Richteramt; eine hauptberufliche Tätigkeit als Referentin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genügt diesen Anforderungen nicht, da sie dem juristischen Vorbereitungsdienst qualitativ nicht vergleichbar ist. (Rn. 32) (redaktioneller Leitsatz)
2. Die Gleichstellung einer Diplom-Juristin mit anderen Bewerbern, die über keinen juristischen Abschluss verfügen, scheidet aus, da die Bewerberin auch als Diplom-Juristin der Obergruppe der Juristen unterfällt und sie sich gemäß Art. 33 Abs. 2 GG mit diesen vergleichen lassen muss; eine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Absolventen anderer Master- und Diplomstudiengänge ist darin nicht zu sehen. (Rn. 32) (redaktioneller Leitsatz)
Was genau willst du damit sagen, was hier noch nicht genannt wurde?
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Tarifautomatik? - von Dplm91 - 04.12.2023, 11:35
RE: Tarifautomatik? - von nachdenklich - 04.12.2023, 12:01
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RE: Tarifautomatik? - von Homer S. - 11.12.2023, 17:34
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