15.12.2023, 14:02
Ich bin letztes Jahr nach knapp 9 Jahren Anwaltstätigkeit ins Unternehmen gewechselt. Es ist schon anders, aber - je nachdem, wo du inhaltlich eingesetzt wirst - nicht extrem. Deswegen sehe ich dich auch nicht als gescheitert, sondern du hast einfach nur einer der diversen Möglichkeiten ergriffen, juristisch tätig zu werden.
An deiner Stelle würde ich zumindest noch einmal nachfragen, ob du nicht pro forma den Anwaltstitel behalten kannst. Die Frage ist ja auch, ob sie dir das überhaupt verbieten können. Ich meine nicht, so lange du nicht entgegen deines Arbeitsvertrages tätig wirst. In dem Fall ist die Zulassung deine Privatangelegenheit. Ich habe seit meinem Wechsel eine Doppelzulassung. Den Syndikus-RA bräuchte ich für meine Tätigkeit im Unternehmen nicht. Ihn habe ich deswegen, damit ich weiter ins Versorgungswerk einzahlen kann. "Privat" für mich bin ich weiterhin als Anwältin zugelassen, obwohl ich derzeit keine Mandate annehme. Mir ging es vorrangig um den Titel, weil ich, zwar selten, aber doch hin und wieder privat in eigener Sache rechtlich tätig bin und dann schon gerne darauf hinweisen können möchte, dass mein Schreiben nicht von einem Laien stammt. Zudem habe ich einen Fachanwaltstitel und wollte nicht, dass der alleine an der Zulassung beim Arbeitgeber hängt.
Dass mit der Ablehnung von Mandaten sehen ich hingegen anders als du. Kommt wahrscheinlich daher, dass ich damals zum Berufseinstieg in einer kleinen Kanzlei angefangen habe. Ich habe einige RVG-Abrechnungen unterschrieben und wenn du siehst, wie wenig Geld für einen unverhältnismäßig hohen Aufwand reinkommt, nimmst du freiwillig davon Abstand, jedes Minimandat anzunehmen. Es ist zwar traurig für unser Rechtssystem, dass es sich nicht lohnt, kleine Beträge beim Gegner einzufordern, aber das ist ein Problem, was wir Anwälte nicht lösen können.
Mandanten kann man sich bis zu einem gewissen Grad "erziehen". Privatleute haben sowieso oft Respekt vor Anwälten und auch von Unternehmern, Geschäftsführern oder Prokuristen muss man sich nicht alles bieten lassen. In der WPG, in der ich zuletzt war, haben wir zwar auch manchen Mandanten den A hinterhergetragen, jedoch hätte ich mir niemals unhöfliches Verhalten von einem Mandanten gefallen lassen. Ist zum Glück nie vorgekommen, aber in dem Fall darfst du selbstbewusst genug sein, dir das zu verbitten. Ich weiß ganz genau, dass meine Chefs in so einem Fall immer hinter mir gestanden hätten, denn trotz dessen dass wir Dienstleister sind, geht unhöfliches Verhalten absolut gar nicht. Das ist auch etwas, was ich dir für deinen weiteren Berufsweg mitgeben möchte, denn auch im Unternehmen kann es theoretisch vorkommen, dass sich jemand unhöflich dir gegenüber benimmt. Jeder Business-Knigge gesteht dir in dem Fall zu, dies abzuwehren ohne dass du dich schlecht fühlen musst. Nimm es also bitte nicht hin, wenn man dich schlecht behandelt.
An deiner Stelle würde ich zumindest noch einmal nachfragen, ob du nicht pro forma den Anwaltstitel behalten kannst. Die Frage ist ja auch, ob sie dir das überhaupt verbieten können. Ich meine nicht, so lange du nicht entgegen deines Arbeitsvertrages tätig wirst. In dem Fall ist die Zulassung deine Privatangelegenheit. Ich habe seit meinem Wechsel eine Doppelzulassung. Den Syndikus-RA bräuchte ich für meine Tätigkeit im Unternehmen nicht. Ihn habe ich deswegen, damit ich weiter ins Versorgungswerk einzahlen kann. "Privat" für mich bin ich weiterhin als Anwältin zugelassen, obwohl ich derzeit keine Mandate annehme. Mir ging es vorrangig um den Titel, weil ich, zwar selten, aber doch hin und wieder privat in eigener Sache rechtlich tätig bin und dann schon gerne darauf hinweisen können möchte, dass mein Schreiben nicht von einem Laien stammt. Zudem habe ich einen Fachanwaltstitel und wollte nicht, dass der alleine an der Zulassung beim Arbeitgeber hängt.
Dass mit der Ablehnung von Mandaten sehen ich hingegen anders als du. Kommt wahrscheinlich daher, dass ich damals zum Berufseinstieg in einer kleinen Kanzlei angefangen habe. Ich habe einige RVG-Abrechnungen unterschrieben und wenn du siehst, wie wenig Geld für einen unverhältnismäßig hohen Aufwand reinkommt, nimmst du freiwillig davon Abstand, jedes Minimandat anzunehmen. Es ist zwar traurig für unser Rechtssystem, dass es sich nicht lohnt, kleine Beträge beim Gegner einzufordern, aber das ist ein Problem, was wir Anwälte nicht lösen können.
Mandanten kann man sich bis zu einem gewissen Grad "erziehen". Privatleute haben sowieso oft Respekt vor Anwälten und auch von Unternehmern, Geschäftsführern oder Prokuristen muss man sich nicht alles bieten lassen. In der WPG, in der ich zuletzt war, haben wir zwar auch manchen Mandanten den A hinterhergetragen, jedoch hätte ich mir niemals unhöfliches Verhalten von einem Mandanten gefallen lassen. Ist zum Glück nie vorgekommen, aber in dem Fall darfst du selbstbewusst genug sein, dir das zu verbitten. Ich weiß ganz genau, dass meine Chefs in so einem Fall immer hinter mir gestanden hätten, denn trotz dessen dass wir Dienstleister sind, geht unhöfliches Verhalten absolut gar nicht. Das ist auch etwas, was ich dir für deinen weiteren Berufsweg mitgeben möchte, denn auch im Unternehmen kann es theoretisch vorkommen, dass sich jemand unhöflich dir gegenüber benimmt. Jeder Business-Knigge gesteht dir in dem Fall zu, dies abzuwehren ohne dass du dich schlecht fühlen musst. Nimm es also bitte nicht hin, wenn man dich schlecht behandelt.
Nachrichten in diesem Thema
Gefühl des Scheiterns - von RLP789 - 15.12.2023, 12:00
RE: Gefühl des Scheiterns - von Gastinnn - 15.12.2023, 12:17
RE: Gefühl des Scheiterns - von Krümelmonster_2.0 - 15.12.2023, 13:26
RE: Gefühl des Scheiterns - von guga - 15.12.2023, 13:28
RE: Gefühl des Scheiterns - von Egal - 15.12.2023, 14:02
RE: Gefühl des Scheiterns - von Drin - 15.12.2023, 15:34
RE: Gefühl des Scheiterns - von Nasu - 15.12.2023, 19:26
RE: Gefühl des Scheiterns - von Spencer - 16.12.2023, 12:15
RE: Gefühl des Scheiterns - von Praktiker - 16.12.2023, 12:28
RE: Gefühl des Scheiterns - von Freidenkender - 18.12.2023, 18:57