11.12.2023, 16:41
(04.12.2023, 12:01)nachdenklich schrieb: Also das glaube ich nicht. In der Regel wird eine verbeamtete Stelle als Jurist im hD (also A13 aufwärts) die Absolvierung beider Examina als Voraussetzung haben. Bei den Tarifbeschäftigten weiß ich es nicht, sehe aber in Ausschreibungen - bis auf eine Ausnahme - eigentlich auch für E13 beide Examina als Voraussetzung.
Aus meiner Station aus dem Referendariat kann ich dir folgenden Fall schildern: Eine Mitarbeiterin war in E12 eingruppiert, obwohl sie einen Master mit dem Schwerpunkt in einer Fremdsprache und in fremden Kulturen erworben hatte. Denn ihre Position erfüllte einfach nicht die Voraussetzung von E13.
Mit anderen Worten: nur weil man einen Master erwirbt, wird die ausgeführte Position nicht von E12 auf E13 oder A12 auf A13 gehoben (bei den Beamtenstellen muss eine entsprechende Stelle ja auch durch die Haushaltsbudgetierung etatisiert werden). Man müsste sich dann intern auf E13/A13 Stellen bewerben.
Kann zur Tarifautomatik nichts Sicheres sagen. Aber das mit der fehlenden Gleichwertigkeit als Angestellte im ÖD stimmt so nicht. Diplomjuristen, Volljuristen und Wirtschaftsjuristen mit Master werden in der Wissenschaft regelmäßig mit E13 eingruppiert. Das gleiche gilt (nach meiner eigenen Erfahrung) für Diplomjuristen, die zudem noch einen LL.M. abgelegt haben.
Kann sein, dass das bei wissenschaftlichen Beschäftigten eine Ausnahme ist, kann ich mir aber nicht vorstellen, da im Tarifvertrag der Länder, der für die meisten BL gilt, für E13 (jedenfalls in Verwaltung und Wissenschaft) jeweils "nur" eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung Voraussetzung für die Eingruppierung ist. Dh. eine Eingruppierung in E13 wäre sogar bereits mit einem Bachelor möglich.
Denke dementsprechend das die Eingruppierung in E13 einzelfallabhängig ist (verfügbare Mittel der ausschreibende Stelle, was ist mindestens notwendig um das Aufgabengebiet der Stelle zu Erfüllen, Profil der Person die sich auf die Stelle bewirbt, Einstellungsentscheidung der Verantwortlichen) und weniger eine Sache von verallgemeinerbaren objektiven Kriterien, wie in dem Post dargestellt. Eine generelle Aussage "LLM und zwei Examina sind iSd. Eingruppierungsvoraussetzungen nicht gleichwertig und Dipl.- und Wirtschaftsjuristen werden nicht in E13 eingruppiert" stimmt jedenfalls nicht.
Vllt doch noch eine Mutmaßung zur "Tarifautomatik": da es für die Stelle, um die es dem Postersteller geht, vermutlich aus dem Tarifvertrag ebenfalls keine klare Eingruppierung (Master = E13) gibt, würde das auch dafür sprechen, dass der Abschluss nicht zu einer automatischen höheren Eingruppierung führt. Das wäre dementsprechend Verhandlungssache zwischen der Beschäftigten und der Arbeitsstelle.
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Tarifautomatik? - von Dplm91 - 04.12.2023, 11:35
RE: Tarifautomatik? - von nachdenklich - 04.12.2023, 12:01
RE: Tarifautomatik? - von EinfachesRecht - 11.12.2023, 16:41
RE: Tarifautomatik? - von Dplm91 - 04.12.2023, 12:12
RE: Tarifautomatik? - von nachdenklich - 04.12.2023, 12:17
RE: Tarifautomatik? - von Praktiker - 06.12.2023, 23:29
RE: Tarifautomatik? - von nachdenklich - 11.12.2023, 16:58
RE: Tarifautomatik? - von Homer S. - 11.12.2023, 17:34
RE: Tarifautomatik? - von nachdenklich - 16.12.2023, 12:05
RE: Tarifautomatik? - von Homer S. - 16.12.2023, 14:49