29.11.2023, 10:48
Du schreibst immer eine Anklage, es sei denn der BV sagt dir was anders. Der einzige Fall, dass du keine Anklage schreibst, ist, wenn du nach deinem A-Gutachten dazu kommst, dass kein hinreichender TV bzgl. aller in Betracht kommender Delikte besteht (was sehr unwahrscheinlich ist), sodass du eine Einstellung nach § 170 II StPO schreibst, oder du alle Delikte, bzgl. derer du einen hinreichenden TV hast, einstellen kannst nach bspw. § 154 ff. StPO (was meist ausgeschlossen ist). Deine Anklage ist dein praktischer Teil, der wird nicht erlassen sein.
Nachrichten in diesem Thema
Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Lina94 - 28.11.2023, 22:51
RE: Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Konova - 29.11.2023, 09:55
RE: Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Cenaira - 29.11.2023, 10:48


