29.11.2023, 09:55
(28.11.2023, 22:51)Lina94 schrieb: Hallo zusammen,
ich habe gerade mit meiner StA Station angefangen. Wir haben letzte Woche unsere erste Probeklausur in der AG besprochen und derzeit verstehe ich noch nicht wann man in der Klausur eine Anklage nach dem A- und B- Gutachten noch eine Anklage und Abschlussverfügung schreibt?
Vielen lieben Dank euch!
VG
Lina
Also die Frage nach dem wann lautet immer, außer es steht explizit im Bearbeitervermerk, dass keine Anklage und / oder Abschlussverfügung zu fertigen ist.
Die Anklage stellt, genau wie der Schriftsatz in einer Anwaltsklausur, den praktischen Teil dar, also den Teil der von der Praxis tatsächlich genauso gefertigt wird. In der Klausur musst du hierdurch "beweisen", dass du bereit bist für die tatsächliche praktische Arbeit nach dem Examen. Das A und B Gutachten dient quasi nur als gedankliche Vorbereitung des praktischen Teils, welches in der Praxis natürlich niemand so fertigt. In der Klausur dient es als Begründung, warum du die Anklage so formuliert hast wie sie formuliert wurde und nicht anders.
Nachrichten in diesem Thema
Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Lina94 - 28.11.2023, 22:51
RE: Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Konova - 29.11.2023, 09:55
RE: Wann Anklageschrift in StA Klausur? - von Cenaira - 29.11.2023, 10:48


