28.11.2023, 16:15
(27.11.2023, 23:30)Freidenkender schrieb: Arbeitszeugnisse sind auch bei uns eher von untergeordneter Bedeutung. Nirgends wird mehr gelogenUnd wer schon mal einen Prozess vor dem ArbG gesehen hat, der weiß, dass beim Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses meistens am Ende noch ein tolles Zeugnis aufgenommen wird. Da kann das Vergehen noch so groß gewesen sein, aber es tut dem AG nicht weh und es gibt RA die schinden so noch schnell ein wenig Streitwert für den Vergleich.
Bei einem Berufseinsteiger schaut man sich die Examensnote an (die ist ja zumindest einigermaßen repräsentativ) und vielleicht noch die Stationszeugnisse, aber nicht wegen der Note, sondern was dort gemacht wurde, ob es einen roten Faden im Lebenslauf gibt. Genauso ist es mit den Nebenjobs als WiMA
Das mit dem ArbG kann ich absolut bestätigen. Ich habe schon beide Seiten vertreten. Auf AN-Seite nimmst du das Zeugnis mit Note und Bedauernsformel direkt mit in den Vergleich auf und reichst am besten noch einen Entwurf mit ein.
Auf Arbeitgeberseite ist man vor allem froh, wenn man den Mitarbeiter so problemlos und günstig wie möglich los ist. Da ist das Arbeitszeugnis der erste Punkt, bei dem man darauf verzichtet, Anlass für einen weiteren Streit zu geben. Ich habe schon so manchen Arbeitsrechtstreit gesehen, wo gegenseitig massive Vorwürfe gemacht wurden oder auf Arbeitnehmerseite ein Betrug/Diebstahl o.ä. im Raum stand, aber dem Arbeitszeugnis siehst du das nicht an.
Ich stelle nicht ein, aber wenn ich ein Arbeitszeugnis zu Gesicht bekomme, schaue ich mir nur die Tätigkeitsbeschreibung an. Die Formulierung fällt nur auf, wenn erkennbar Note 3 oder schlechter vergeben wurde. Das habe ich in meinen knapp 10 Jahren Berufserfahrung aber erst 1 oder 2mal erlebt.
Bei Berufseinsteigern ist es vielleicht noch etwas anders, aber gerade da schwanken Stations- oder Praktikumszeugnisse ja erst recht bzgl. der Note. Vielleicht nicht bei den Top-Leuten, die sich in der GK bewerben, aber bei den Kandidaten, die leistungsmäßig im befriedigenden Bereich anzutreffen sind, wird das ein oder andere nicht zweistellige Stationszeugnis dabei sein, da es Ausbilder gibt, die Noten nach Examensmaßstäben vergeben, während andere nie unter 10 Punkten bewerten. Stations- und Praktikumszeugnisse sind daher aus meiner Sicht nur bedingt vergleichbar.
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Relevanz Arbeitszeugnisse - von AZAD - 27.11.2023, 12:58
RE: Relevanz Arbeitszeugnisse - von Egal - 27.11.2023, 15:57
RE: Relevanz Arbeitszeugnisse - von Patenter Gast - 27.11.2023, 17:04
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