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  5. AG oder LG bei Zivilstation
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AG oder LG bei Zivilstation
RiNrw
Junior Member
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Beiträge: 33
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#4
27.11.2023, 23:41
In NRW kann man einen Wunsch angeben, dem auch bei Kapazität gefolgt wird. 
Ansonsten kann ich für NRW nicht bestätigen, dass die Spezialzuständigkeit relevant für den Referendar ist, da dieser lediglich die allgemeinen Zivilsachen bekommt, die in jeder Kammer vorhanden sind. Insbesondere Bausachen sind in der Regel viel zu dick für einen Referendar für 1-2 Wochen und oftmals fehlen auch Zugriffe auf Kommentare im Spezialgebiet. Die Spezialzuständigkeit macht je nach Rechtsgebiet lediglich 1/4 bis 1/2 des Bestandes aus.
Allgemein würde ich sagen, dass entscheidender der Ausbilder ist als die sachliche Zuständigkeit. Falls du also in deinem Bekanntenkreis schon Referendare hast, frag doch einfach dort nach Empfehlungen und halte dann mit dem Ausbilder Rücksprache.
Allgemein gesprochen hat man tendenziell am LG mehr Zeit für die Akte als am AG, dafür bekommt man natürlich mehr Einblick in verschiedene Akten. Was einem mehr liegt, ist persönliche Sache. Am Landgericht kann man neben dem Einzelausbilder oftmals noch den Vorsitzenden in den Sitzungen erleben, falls es einen interessiert mehr verschiedene Sitzungen zu erleben. Tendenziell gibt es aber mehr Sitzungen am AG
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Nachrichten in diesem Thema
AG oder LG bei Zivilstation - von zidane10 - 26.11.2023, 21:20
RE: AG oder LG bei Zivilstation - von annafs - 27.11.2023, 09:41
RE: AG oder LG bei Zivilstation - von Cenaira - 27.11.2023, 16:24
RE: AG oder LG bei Zivilstation - von RiNrw - 27.11.2023, 23:41


 

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