24.11.2023, 15:31
Hallo,
wenn ich ein Bewerbungsgespräch für die Anwaltsstation habe, wie direkt kann ich das Thema "Tauchen" ansprechen? Was ist da üblich an Zeitangaben? Habe häufig von drei Monaten tauchen am Ende der Station gelesen/gehört, stimmt das? Circa zwei Stunden nach meiner Bewerbung hatte ich eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch für morgen. Ich habe auch schon mehrfach gehört, dass manche in der Anwaltsstation eine Vergütung bekommen. Von vielen aber auch gehört, dass sie keine Vergütung bekommen. Es handelt sich um eine Kanzlei mit acht RA. Wird die Vergütung im Bewerbungsgespräch von Seiten der RA angesprochen oder muss ich das machen? Im 1.Stex hatte ich 6,8 Punkte, also ich bin nicht unbedingt in der Position (hohe) Ansprüche zu stellen. Aber natürlich möchte ich meine Arbeitsleistung nicht "verschenken" oder mich unter Wert verkaufen. Könnte ich überhaupt (wegen meiner Noten und da es sich nicht um eine GK handelt) überhaupt eine Vergütung verlangen oder hängt das hauptsächlich davon ab, für wie viele Tage mich die Kanzlei einplant?
Ich habe leider keine Erfahrungen diesbezüglich. Habe bisher nur im ÖD gearbeitet bzw bei Stellen, bei denen das Gehalt/Stundenlohn schon vorher feststand. Ich möchte da ungern in ein Fettnäpfchen treten
Vielen Dank
wenn ich ein Bewerbungsgespräch für die Anwaltsstation habe, wie direkt kann ich das Thema "Tauchen" ansprechen? Was ist da üblich an Zeitangaben? Habe häufig von drei Monaten tauchen am Ende der Station gelesen/gehört, stimmt das? Circa zwei Stunden nach meiner Bewerbung hatte ich eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch für morgen. Ich habe auch schon mehrfach gehört, dass manche in der Anwaltsstation eine Vergütung bekommen. Von vielen aber auch gehört, dass sie keine Vergütung bekommen. Es handelt sich um eine Kanzlei mit acht RA. Wird die Vergütung im Bewerbungsgespräch von Seiten der RA angesprochen oder muss ich das machen? Im 1.Stex hatte ich 6,8 Punkte, also ich bin nicht unbedingt in der Position (hohe) Ansprüche zu stellen. Aber natürlich möchte ich meine Arbeitsleistung nicht "verschenken" oder mich unter Wert verkaufen. Könnte ich überhaupt (wegen meiner Noten und da es sich nicht um eine GK handelt) überhaupt eine Vergütung verlangen oder hängt das hauptsächlich davon ab, für wie viele Tage mich die Kanzlei einplant?
Ich habe leider keine Erfahrungen diesbezüglich. Habe bisher nur im ÖD gearbeitet bzw bei Stellen, bei denen das Gehalt/Stundenlohn schon vorher feststand. Ich möchte da ungern in ein Fettnäpfchen treten

Vielen Dank
Nachrichten in diesem Thema
Bewerbungsgespräch Anwaltsstation - von Rich - 24.11.2023, 15:31
RE: Bewerbungsgespräch Anwaltsstation - von Spitzbube - 24.11.2023, 16:01