23.11.2023, 11:53
Wir als Unternehmen erstatten die Umzugskosten und andere umzugsbedingte Aufwendungen nur für leitende Angestellte und wenn sie aufgrund unserer Veranlassung eine andere, weit entfernte Position antreten.
Für normale Angestellte gibt es eine stark abgespeckte Variante, wenn der Mitarbeiter auf unsere Veranlassung mehr als 250km entfernt umziehen müssen. Für Neueinstellungen haben wir entschieden, dass wir diesen Zuschuss nur dann leisten, wenn wir ihnen eine weit entfernte Stelle anbieten. Wenn sie sich selbst bei uns für den Standort A beworben haben, aber noch in B leben, zahlen wir den Zuschuss nicht.
Für normale Angestellte gibt es eine stark abgespeckte Variante, wenn der Mitarbeiter auf unsere Veranlassung mehr als 250km entfernt umziehen müssen. Für Neueinstellungen haben wir entschieden, dass wir diesen Zuschuss nur dann leisten, wenn wir ihnen eine weit entfernte Stelle anbieten. Wenn sie sich selbst bei uns für den Standort A beworben haben, aber noch in B leben, zahlen wir den Zuschuss nicht.
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Umzugskosten - von Ihrist - 22.11.2023, 16:47
RE: Umzugskosten - von ForumBenutzer - 23.11.2023, 08:32
RE: Umzugskosten - von JuraLiebhaber - 23.11.2023, 09:32
RE: Umzugskosten - von ALTER MANN - 23.11.2023, 11:37
RE: Umzugskosten - von Egal - 23.11.2023, 11:53
RE: Umzugskosten - von Ihrist - 23.11.2023, 17:02
RE: Umzugskosten - von NRWlul - 23.11.2023, 17:59
RE: Umzugskosten - von Ihrist - 23.11.2023, 18:19