23.11.2023, 00:14
(22.11.2023, 14:48)ripro schrieb: Also die Voraussetzungen der Gleichstellung ergeben sich aus § 2 Abs. 3 SGB IX, in meinem Fall in der Variante des erlangens.
Du meinst das Argument der Arbeitsagentur?
Danke. Ja, ich meinte die Argumentation der Arbeitsagentur.
Ich habe gerade nur kurz bei Beck-Online in die Kommentare geschaut. Dort steht einiges zur Gleichstellung und zum Antragsverfahren. Wenn du die Gleichstellung durchziehen willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Argumentation der Arbeitsagentur mit Hilfe von Literatur oder Urteilen zu widerlegen. Alternativ haben die Mitforisten ja schon geschrieben, dass es auch ohne klappen sollte.
Das Gleichstellungsverfahren dauert sowieso etwas, hier voraussichtlich sogar mit Ablehnung, Widerspruch und ggf. Klage. Wenn du bereits die Zusage des Dienstherren hast, würde ich das Einstellungsverfahren nicht "unnötig" lange hinauszögern.
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Amtsarzt und Gleichstellung - von ripro - 22.11.2023, 08:32
RE: Amtsarzt und Gleichstellung - von 1Ri - 22.11.2023, 11:20
RE: Amtsarzt und Gleichstellung - von ripro - 22.11.2023, 11:27
RE: Amtsarzt und Gleichstellung - von Egal - 22.11.2023, 13:13
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RE: Amtsarzt und Gleichstellung - von Egal - 23.11.2023, 00:14
RE: Amtsarzt und Gleichstellung - von Blaubeere - 22.11.2023, 20:44
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