22.11.2023, 13:16
Das würde mich auch interessieren. Da verstehe ich den Russack auch nicht, der in Rn. 168 ja behauptet, dass es in der Klausur quasi nie daran scheitern wird. Aber grundsätzlich ist ein solcher Zwischenrechtsbehelf doch für jeden Verfahrensfehler erforderlich. In den Klausuren steht dazu in der Lösungsskizze aber recht häufig einfach nichts, wenn nicht gerügt wurde.
Was sind denn "unverzichtbare Handlungen" oder "keinerlei Entscheidungsspielraum"?
Was sind denn "unverzichtbare Handlungen" oder "keinerlei Entscheidungsspielraum"?
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Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von GastNRW2023 - 22.11.2023, 13:06
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von Gast14032022 - 22.11.2023, 13:16
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von MrJudgeBW - 22.11.2023, 14:11
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von Gast14032022 - 22.11.2023, 16:18
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von MrJudgeBW - 27.11.2023, 07:31
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von GastNRW2023 - 22.11.2023, 23:08
RE: Rüge nach § 238 Abs 2 StPO - von MrJudgeBW - 27.11.2023, 07:35