13.11.2023, 14:50
(13.11.2023, 09:27)Cenaira schrieb: Ich denke, die Frage kann dir niemand so richtig beantworten. Natürlich können die Prüfungsämter die Normen irgendwie einarbeiten. Da viele Normen dem Gewährleistungsrecht im Kaufrecht nachempfunden sind, sind es vermehrt nur neue Hausnummern + ein paar neue Begriffe. Kommentiert ist es auch schon. Wie hoch aber die Wahrscheinlichkeit ist, ist eine andere Frage.
Alles klar, danke dir für die Antwort! Werde versuchen es iwie noch unterzubringen
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§§ 327 ff. BGB - von GastNRW2023 - 11.11.2023, 22:15
RE: §§ 327 ff. BGB - von Cenaira - 13.11.2023, 09:27
RE: §§ 327 ff. BGB - von GastNRW2023 - 13.11.2023, 14:50