12.11.2023, 10:09
Noch als Ergänzung: die Frage ob ein Delikt nur auf Antrag oder von Amts wegen zu verfolgen ist hat formal nichts mit der Frage zu tun, ob ein Delikt nur auf dem Privatklageweg oder durch öffentliche Klage verfolgt werden kann. Das sind zwei unterschiedliche Kategorien und auch das besondere öffentliche Interesse iSd Antragsvorschriften ist formal etwas anderes als das öffentliche Interesse bei 376 StPO. Praktisch wird es immer gleich zu bewerten sein.
Man muss die Fälle zwar mit der Lupe suchen, wo sich die Kategorien unterschieden, aber es gibt sie: als Beispiel nennt der Karlsruher Kommentar die Bedrohung.
Man muss die Fälle zwar mit der Lupe suchen, wo sich die Kategorien unterschieden, aber es gibt sie: als Beispiel nennt der Karlsruher Kommentar die Bedrohung.
Nachrichten in diesem Thema
Offizialdelikt oder relatives Antragsdelikt - von Len44 - 11.11.2023, 19:50
RE: Offizialdelikt oder relatives Antragsdelikt - von GastNRW2023 - 11.11.2023, 20:09
RE: Offizialdelikt oder relatives Antragsdelikt - von Ref_GPA1234 - 11.11.2023, 20:45
RE: Offizialdelikt oder relatives Antragsdelikt - von Paul Klee - 12.11.2023, 10:09
RE: Offizialdelikt oder relatives Antragsdelikt - von Cenaira - 12.11.2023, 10:35


