11.11.2023, 02:04
(07.11.2023, 12:28)juraffm schrieb: Der Post ist zwar ein bisschen her. Aber wenn ich meine Anwaltsstation in einem anderen Bundesland mache, kann ich dann in diesem Bundesland an der AG teilnehmen? Die AG ist ja für die Vorbereitung schon relevant und nicht, dass ich zu viel wichtigen Stoff verpasse.
LG
Es kommt darauf an. Wenn der Standort noch Kapazitäten frei hat, wird man auf Antrag meistens als Gasthörer zugelassen. Wenn nicht (z.B. in der Regel Hamburg), dann nicht.
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RE: Ortsgebundenheit der Stationen - von juraffm - 07.11.2023, 12:28
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