05.11.2023, 21:45
Nein ;)
Vielleicht hilft Dir Folgendes:
Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...
Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:
Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)
sof. Beschwerde [u.a.] || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren
Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
Vielleicht hilft Dir Folgendes:
Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...
Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:
Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)
sof. Beschwerde [u.a.] || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren
Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
Nachrichten in diesem Thema
Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von GastNRW2023 - 05.11.2023, 21:19
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Praktiker - 05.11.2023, 21:45
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Lost_inPages - 05.11.2023, 21:59
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Praktiker - 06.11.2023, 00:11
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von GastNRW2023 - 07.11.2023, 21:50