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Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.955
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#2
05.11.2023, 21:45
Nein ;)

Vielleicht hilft Dir Folgendes:

Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...

Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:


Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)

sof. Beschwerde [u.a.]  || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren

Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.11.2023, 07:15 von Praktiker.)
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Nachrichten in diesem Thema
Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von GastNRW2023 - 05.11.2023, 21:19
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Praktiker - 05.11.2023, 21:45
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Lost_inPages - 05.11.2023, 21:59
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von Praktiker - 06.11.2023, 00:11
RE: Systematik Klauselerteilungsverfahrenrechtsbehelfe - von GastNRW2023 - 07.11.2023, 21:50


 

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