04.11.2023, 13:01
(04.11.2023, 09:54)JungemitTaubenei schrieb: Bin da auch eher bei einer direkten Anwendung, musste mir aber (als VG-Richter!) noch nie dazu Gedanken machen, was die Praxisrelevanz der Frage ganz gut beschreiben dürfte.
Auch in der Staatsprüfung wäre mir das (direkt oder analog) egal; in einer Urteilsklausur sollte das mE nicht erwähnt werden - soweit keine Probleme bestehen - und auch bei Behörden- und Anwaltsklausuren reicht max 1 Satz.
Viel wichtiger und das streiche ich im Examen an: es heißt BETEILIGTENFähigkeit ;-)
Danke!
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Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 03.11.2023, 09:57
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RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von Ref_GPA1234 - 03.11.2023, 21:05
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von JungemitTaubenei - 04.11.2023, 09:54
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 04.11.2023, 13:01