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Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#2
03.11.2023, 10:05
Ich kenne es auch nur in analoger Anwendung. Die §§ 61, 62 VwGO sind für Urteilsverfahren normiert worden. Da es sich beim einstweiligen Rechtsschutz aber um Beschlussverfahren handelt, finden die Vorschriften über das Urteilsverfahren im Wesentlichen entsprechend Anwendung.
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Nachrichten in diesem Thema
Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 03.11.2023, 09:57
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von Cenaira - 03.11.2023, 10:05
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von Ref_GPA1234 - 03.11.2023, 21:05
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von JungemitTaubenei - 04.11.2023, 09:54
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 04.11.2023, 13:01


 

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