03.11.2023, 09:57
Sind im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG die §§ 61, 62 direkt oder analog anzuwenden?
Ich würde denken, direkt, da dien Normen im Abschnitt "Allgemeine Verfahrensvorschriften" stehen.
In einer Lösungsskizze habe ich jetzt aber gelesen, die Normen seien analog anzuwenden.
Vielen dank
Ich würde denken, direkt, da dien Normen im Abschnitt "Allgemeine Verfahrensvorschriften" stehen.
In einer Lösungsskizze habe ich jetzt aber gelesen, die Normen seien analog anzuwenden.
Vielen dank
Nachrichten in diesem Thema
Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 03.11.2023, 09:57
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von Cenaira - 03.11.2023, 10:05
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von Ref_GPA1234 - 03.11.2023, 21:05
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von JungemitTaubenei - 04.11.2023, 09:54
RE: Partei- und Prozessfähigkeit im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG - von snsgeffm - 04.11.2023, 13:01