02.11.2023, 22:06
In der Tat wäre zu klären, ob das eine Frage der Zulässigkeit ist. Aber jedenfalls kann die Klage, soweit sie gegen den einen Beklagten gerichtet ist, zulässig sein und, soweit sie gegen den anderen gerichtet ist, nicht. Einfachstes Beispiel: das Gericht ist nur für einen von beiden örtlich zuständig.
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Hilfe..Teilweise unzulässige Klage? - von Gastinnn - 02.11.2023, 18:14
RE: Hilfe..Teilweise unzulässige Klage? - von Paul Klee - 02.11.2023, 18:57
RE: Hilfe..Teilweise unzulässige Klage? - von Praktiker - 02.11.2023, 22:06